Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat den Referentenentwurf zur Reform des Seehandelsrechts vorgestellt. Kernstück ist eine Neufassung des Fünften Buches des Handelsgesetzbuchs. Zudem soll es einen besseren Schutz für Schiffpassagiere geben.
Der Gesetzentwurf beruht auf Überlegungen, die eine vom Bundesministerium der Justiz eingesetzte Expertengruppe zur Reform des Seehandelsrechts in ihrem Abschlussbericht unterbreitet hat, den sie am am 27. August 2009 vorgelegt hatte.
Laut Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sollen die Änderungen das Seehandelsrecht von antiquierten Regelungen und unnötigem Ballast befreien und an den modernen Seehandel anpassen. Der Entwurf orientiere sich am internationalen Standard.
So soll der Schutz von Personen bei Personenbeförderungen auf Schiffen verbessert werden. Sie werden auf Küsten- oder Binnenschiffen künftig denselben Anspruch auf Schadensersatz wegen Tod oder Körperverletzung haben wie Passagiere auf Kreuzfahrtschiffen. Die Verschuldenshaftung des Beförderers für Tod oder Körperverletzung eines Fahrgasts wird demnach nicht mehr auf rund 164.000 Euro begrenzt, sondern auf rund 452.000 Euro aufgestockt. Zusätzlich wird eine verschuldensunabhängige Haftung eingeführt, soweit der Schaden auf einem so genannten Schifffahrtsereignis, etwa einem Schiffszusammenstoß, beruht. Insoweit soll die Haftung auf rund 289.000 Euro begrenzt werden.
Außerdem sieht der Entwurf eine Änderung des allgemeinen Transportrechts vor. Die Vertragsfreiheit soll erweitert und die Möglichkeit eröffnet werden, eine Haftung des Frachtführers zu vereinbaren.
Die Änderungen erstrecken sich auch auf das sonstige Binnenschifffahrtsrecht. Neu eingeführt wird hier unter anderem eine Regelung über Schiffsüberlassungsverträge. Die Bestimmungen im Handelsgesetzbuch werden für entsprechend anwendbar erklärt.
age/LTO-Redaktion
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Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 23.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3339 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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