Mit Ablauf des 31. Mai 2010 tritt Gerhard Athing, Richter am Bundesgerichtshof, nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand. Athing war im Jahre 1994 ernannt worden.
Athing begann seine richterliche Laufbahn 1977 im höheren Justizdienst des Landes Niedersachen, wo er zunächst als Richter auf Probe in verschiedenen Straf- und Zivilkammern tätig war, bevor er 1980 zum Richter am Landgericht Braunschweig ernannt wurde.
Neben seiner Richtertätigkeit war Athing wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Bundesanwaltschaft des Bundesgerichtshofs sowie von 1987 bis 1990 Referent in der Abteilung "Strafrecht und Strafverfahren" im niedersächsischen Justizministerium. Im Jahre 1991 wurde Athing zum Leitenden Ministerialrat des Landes Sachsen-Anhalt befördert.
Am Bundesgerichtshof wurde er zunächst dem 2. Strafsenat zugewiesen; seit 1997 gehörte er dem 4. Senat an. Gleichzeitig war Athing in den Jahren 2003 und 2004 Mitglied des IXa-Zivilsenats.
Athings Interesse galt besonders den zivilrechtlichen Implikationen des Strafrechts ebenso wie umgekehrt dem Einfluss des Straf- und Strafvollzugsrechts auf zivilrechtliche und zivilverfahrensrechtliche Fragestellungen.
Gerichte: . In: Legal Tribune Online, 30.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/613 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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