Die Gießener Juristin Prof. Dr. Gabriele Britz ist am 17. Dezember 2010 vom Bundesrat einstimmig zur Richterin am Bundesverfassungsgericht gewählt worden. Die 42-Jährige, die bereits mit 32 eine Professur inne hatte, ist damit die jüngste Frau, der bisher diese Ehre zu Teil wurde.
Britz ist verheiratet und hat einen Sohn. Seit 2001 ist sie Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wird sie im Ersten Senat die Nachfolge von Dr. Christine Hohmann-Dennhardt antreten, die Anfang 2011 ausscheidet.
Gabriele Britz studierte von 1987 bis 1992 Jura. Darauf folgten 1993 ihre Promotion, 1997 das Zweite Juristische Staatsexamen und 2000 ihre Habilitation. Von 2001 bis 2002 war sie Mitglied im UN-Ausschuss zur Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD), 2003 bis 2009 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Zentrums für interdisziplinäre Forschung der Universität Bielefeld. Am Fachbereich Rechtswissenschaft der JLU war sie von 2004 bis 2006 Studiendekanin und von 2009 bis 2010 Dekanin. Seit 2008 ist sie Mitglied des Fachkollegiums Rechtswissenschaften der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).
Nach Medienberichten wurde die parteilose Juristin von der SPD für das Amt vorgeschlagen. Im Gegenzug soll bei der voraussichtlich nächsten Richterwahl Ende 2011 der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) zum Verfassungsrichter gewählt werden. Müller würde dann im Zweiten Senat auf Udo Di Fabio folgen.
Die Richter des BVerfG werden für zwölf Jahre zur Hälfte von einem speziellen Wahlausschuss des Deutschen Bundestags und zur anderen Hälfte vom Bundesrat gewählt. Wählbar ist jeder, der mindestens 40 Jahre alt ist und nach dem Deutschen Richtergesetz die Befähigung zum Richteramt inne hat
Gerichte : . In: Legal Tribune Online, 29.12.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2240 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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