Das Land NRW hat Rechtsmittel gegen die Urteile eingelegt, die es verpflichten, Luftreinhaltepläne für die Städte Köln und Bonn zu ergänzen und darin auch Fahrverbote festzuschreiben.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit am Donnerstag beim Verwaltungsgericht Köln (VG) eingegangenen Schriftsätzen Berufungen gegen die beiden Urteile zu Fahrverboten in Köln und Bonn eingelegt. Damit werden die Urteile vom 8. November 2018 zunächst nicht rechtskräftig und können nicht vollstreckt werden. Das Verwaltungsgericht wird die Prozessakten nun an das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) in Münster übersenden, das über die Berufungen zu entscheiden hat.
tik/LTO-Redaktion
Nordrhein-Westfalen: Berufung gegen Fahrverbots-Urteile für Köln und Bonn eingelegt . In: Legal Tribune Online, 06.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32565/ (abgerufen am: 05.07.2024 )
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