Auch bei Reisen innerhalb der EU müssen deren Bürger ein Ausweisdokument dabeihaben – der Führerschein reicht nicht, so der EuGH. Die Einreise dürfe aber auch ohne ein solches nicht verwehrt werden.
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger müssen bei Reisen in andere Mitgliedstaaten ein Ausweisdokument mitführen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Mittwoch, eine solche Auflage verstoße nicht gegen das Recht auf Freizügigkeit (Urt. v. 06.10.2021, Az. C-35/20).
Das Urteil geht auf einen Fall zurück, bei dem ein finnischer Reisender bei einer Rundreise mit einem Vergnügungsboot die Seegrenze zwischen Finnland und Estland überquerte. Bei der Rückkehr im Hafen von Helsinki musste er daher durch eine Grenzkontrolle - er hatte aber keinen Pass oder Ausweis dabei, sondern nur einen Führerschein.
Der EuGH bestätigte nun, der Mann habe beim Übertritt der estnischen Seegrenze einen leichten Grenzverstoß begangen. Allerdings sei die von der Staatsanwaltschaft verlangte Strafe von rund 95.000 Euro unverhältnismäßig. Der EuGH befand zwar, dass eventuell verhängte Sanktionen wegen eines solchen Grenzverstoßes den Mitgliedstaaten überlassen seien, diese müssten aber angemessen sein.
Ein gültiger Reisepass oder Ausweis erleichtere die Identitätsprüfung von Personen, um festzustellen, ob sie ein Recht auf Freizügigkeit haben, so der EuGH weiter. EU-Länder dürften auch von ihren eigenen Bürgern verlangen, ein Reisedokument vorzuzeigen - allerdings dürfe ihnen die Einreise auch ohne Pass oder Ausweis nicht verwehrt werden, urteilten die Richterinnen und Richter.
Auch für Deutsche ist es Pflicht, bei Reisen in ein anderes Land oder bei der Rückreise nach Deutschland ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)* dabeizuhaben. Darauf weist das Auswärtige Amt auf seiner Webseite hin.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
*Konkretisiert am 07.10.2021, 14:30 Uhr (Red.).
EuGH: . In: Legal Tribune Online, 06.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46227 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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