Nach einer flämischen Regelung müssen örtliche Unternehmen u.a. ihre Rechnungen auf holländisch verfassen. Nach Ansicht des Generalanwalts verstößt diese Sprachvorschrift gegen Unionsrecht.
Dem Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) lag die Frage vor, ob Dokumente einer im niederländischen Sprachgebiet Belgiens sitzenden Gesellschaft grundsätzlich in der niederländischen Sprache verfasst werden müssen (Az. C-15/15). Das Unternehmen hatte einem in Italien sitzenden Unternehmen Rechnungen ausgestellt und diese auf italienisch abgefasst.
Nach Ansicht des Generalanwalts geht diese zwingende Vorgabe über das Notwendige hinaus. Sie beeinträchtige den Absatz der Waren Markt, da sie eine abschreckende Wirkung auf den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr habe. Es sei für Unternehmen leichter, eine im internationalen Handelsverkehr gängige Sprache zu verwenden. So biete sich den Parteien auch die Möglichkeit, Verständnisprobleme im Warenverkehr zu vermeiden.
Ziel der Regelung ist die Erleichterung behördlicher Kontrollen und die Förderung der niederländischen Sprache im Gebiet Flanderns. Dieser dem Gemeinwohl dienende Zweck werde durch die derzeitige Rechtsfolge - die von Amts wegen festzustellende Nichtigkeit der betreffenden Unterlagen - jedoch nicht verwirklicht, so der Generalanwalt.
nas/dpa/LTO-Redaktion
EuGH zu Verträgen in Flandern: . In: Legal Tribune Online, 21.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19170 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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