Die EU-Staaten haben sich im Kampf gegen Geldwäsche auf eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro verständigt. Bundesfinanzminister Lindner sieht das Vorhaben kritisch - dennoch wird die Obergrenze nun wahrscheinlich kommen.
Die Vertreter der Mitgliedstaaten haben sich auf eine Position bei den neuen Gesetzen gegen die Finanzierung von Terrorismus und Geldwäsche verständigt. "Große Bargeldzahlungen über 10.000 Euro werden unmöglich sein", sagte der tschechische Finanzminister Zbynek Stanjura, der die Verhandlungen im Rat leitete. Zudem sind Beschränkungen für Kryptowährungen wie Bitcoin geplant. Nun muss das EU-Parlament noch eine Position finden, bevor die Staaten und die Abgeordneten darüber verhandeln können.
Deutschland sieht die Bargeldobergrenze kritisch und hatte sich bei Teilen des Pakets enthalten. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sagte Anfang der Woche, Bargeld sei auch ein Ausdruck von Privatsphäre und Datenschutz. Auch der Bundesbank-Vorstand äußert bereits zu früherem Zeitpunkt erhebliche Kritik an dem Vorhaben. Trotz der deutschen Enthaltung wird die Obergrenze nun aber wahrscheinlich kommen. Erst kürzlich verabschiedete der Bundestag das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II, das eine Begrenzung der Bargeldzahlung bei Immoblienkäufen vorsieht.
Die neuen Regeln sehen zudem vor, dass Krypto-Dienstleister Informationen über ihre Kunden prüfen müssen. Die EU-Staaten fordern, dass das ab Transaktionen von 1.000 Euro gelten soll. Es soll auch besondere Sorgfaltspflichten für grenzübergreifende Transaktionen geben. "Es wird sehr viel schwieriger werden, bei Käufen und Verkäufen von Krypto-Währungen anonym zu bleiben", sagte Stanjura.
Auch Personen, die mit wertvollen Metallen, Steinen und Kulturgütern handeln sowie mit Juwelen oder Uhren, müssten sich an strengere Regeln halten.
Teil der Anti-Geldwäsche-Vorschläge der EU-Kommission von 2021 war auch eine neue Anti-Geldwäschebehörde. Darauf hatten die Staaten sich bereits verständigt - nur wo diese aufgebaut werden soll, ist noch unklar. Die Bundesregierung würde die neue Behörde gerne nach Frankfurt am Main holen.
dpa/ku/LTO-Redaktion
Mittel zur Geldwäschebekämpfung: . In: Legal Tribune Online, 08.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50405 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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