Gegen das umstrittene Berliner Hochschulgesetz ist schon eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe anhängig. Nun wird das Gesetz auch den VerfGH Berlin beschäftigen.
Die Fraktionen von CDU und FDP im Berliner Abgeordnetenhaus wollen gegen das umstrittene Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) vor den Verfassungsgerichtshof (VerfGH) des Landes Berlin ziehen. Das teilten sie am Montag mit. Prozessbevollmächtigter ist der an der Humbolt-Universität (HU) lehrende Jura-Professor Matthias Ruffert. Aus dessen Sicht gibt es an dem Ende September in Kraft getretenen Hochschulgesetz einiges auszusetzen - vor allem bei der Frage, ob das Land es überhaupt beschließen durfte. Das sei mit großer Eindeutigkeit zu verneinen, sagte Ruffert.
Gegen den strittigen Paragrafen des Gesetzes hatte die Humboldt-Universität (HU) bereits Ende Dezember Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht im Karlsruhe eingereicht. HU-Präsidentin Sabine Kunst hatte im Oktober ihren Rücktritt zum Jahresende angekündigt und als Grund dafür die Novelle des Hochschulgesetzes genannt. Auch die HU berief sich bei ihrer Entscheidung für die Verfassungsbeschwerde auf Ruffert und ein von ihm zuvor veröffentlichtes Gutachten.
Das Gesetz sieht in dem vor allem umstrittenen § 110 vor, dass mit promovierten Nachwuchswissenschaftlern frühzeitig eine Anschlusszusage für eine unbefristete Beschäftigung vereinbart werden müsse. "Es ist eine sehr einfache Sache: Hier geht es um Arbeitsrecht", sagte Ruffert am Montag. "Und Arbeitsrecht ist Sache des Bundes." Der Bund habe im Rahmen des Wissenschaftszeitvertragsgesetz vollständig von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht.
Hat das Land die Gesetzgebungskompetenz?
Ähnlich wie bei der Diskussion um das Mietendeckel-Gesetz, das schließlich vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte, gelte auch hier: "Das Land Berlin darf das nicht machen", konstatierte der Rechtsprofessor. Das wollen sich CDU und FDP im Rahmen einer Normenkontrollklage nun bestätigen lassen.
Hinzu komme, dass das Gesetzgebungsverfahren jeder Beschreibung gespottet habe, kritisierte Ruffert. Universitäten seien bei wissenschaftsrelevanten Fragen einzubeziehen, das sei bei den strittigen Punkten aber nicht passiert. Und auch die Wissenschaftsfreiheit der Hochschulen sei durch das Gesetz berührt. Die Normenkontrollklage solle zeitnah eingereicht werden. Wann mit einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs zu rechnen sei, lasse sich nicht sagen - das könne aber ein bis zwei Jahre dauern, schätzte Ruffert.
Welchen Vorteil hat ein zweites Verfahren überhaupt, wenn in Karlsruhe schon Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde? Ruffert sieht die Chance, bei dem Anliegen der beiden Fraktionen eher erfolgreich zu sein: "Sie müssen nicht die Hürden der Annahme einer Verfassungsbeschwerde nehmen." Deswegen halte er es für sinnvoll, dass die Parteien ihre Rechte in dieser Sache nutzen. Die HU selbst habe nicht die Möglichkeit, sowohl vor das Bundesverfassungsgericht als auch vor den Landesverfassungsgerichtshof zu ziehen.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Umstrittenes Berliner Hochschulgesetz: . In: Legal Tribune Online, 11.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48121 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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