Erstmals haben die Richter des BVerfG auf Grundlage von Verhaltensrichtlinien ihre Nebeneinkünfte offengelegt. Die höchsten Einkünfte im Jahr 2018 erzielte mit 30.000 Euro brutto der Richter des Zweiten Senats, Professor Peter M. Huber.
Am Freitag hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erstmals auf seiner Homepage die Nebeneinkünfte aller Verfassungsrichter für das Jahr 2018 bekannt gegeben.
Die Einkünfte unterteilen sich dabei in Einnahmen aus Publikationen, Vorträgen und "Mitwirkung an Veranstaltungen". Spitzenverdiener des Jahres 2018 ist danach der Richter des Zweiten Senats, Prof. Dr. Peter M. Huber. Er erzielte 30.000 Euro ausschließlich für Publikationen. Huber ist seit 2002 ordentlicher Professor für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie an der Universität München. Vor seiner Ernennung zum BvR war er CDU-Innenminister des Freistaates Thüringen.
Auf Platz 2 im Nebeneinkünfte-Ranking rangiert mit BVR Peter Müller ebenfalls ein ehemaliger CDU-Politiker. Müller, bis 2011 saarländischer Ministerpräsident, erzielte im vergangenen Jahr Nebeneinkünfte in Höhe von 22.500 Euro. Davon entfielen allein 16.000 Euro auf Einnahmen durch Vorträge. Für seine Mitwirkung an Veranstaltungen bekam Müller 6.000 Euro.
Platz 3 bekleidet schließlich der Präsident des BVerfG, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle. Er hatte Nebeneinkünfte in Höhe von 20.000 Euro angegeben, hiervon 19.000 Euro durch Publikationen.
Einziger Richter des BVerfG, der im Jahr 2018 durchgängig am Gericht tätig war und keinerlei Einkünfte erzielte, ist der Richter des Zweiten Senats, Dr. Ulrich Maidowski. Und auch beim Vizepräsidenten des Gerichts, Prof. Dr. Harbarth, sucht man vergeblich. Allerdings ist Harbarth erst seit Ende November 2018 Richter des Ersten Senats.
"Soweit die Neutralität nicht beeinträchtigt wird"
Ende 2017 hatten sich die Richter des BVerfG eine Art Ethik-Code auferlegt, der seit 2018 gilt. Der erste Grundsatz lautet dabei: "Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts verhalten sich innerhalb und außerhalb ihres Amtes so, dass das Ansehen des Gerichts, die Würde des Amtes und das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Integrität nicht beeinträchtigt werden."
Geregelt ist in den Richtlinien auch der Umgang mit Nebentätigkeiten. Dabei gilt der Grundsatz, dass diese den Richtern nur erlaubt sind, soweit damit "die Erledigung der spruchrichterlichen Tätigkeit" nicht beeinträchtigt wird. In Ziffer 9 der Richtlinien heißt es konkretisierend: "Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts können für Vorträge, für die Mitwirkung an Veranstaltungen und für Publikationen eine Vergütung nur und nur insoweit entgegennehmen, als dies das Ansehen des Gerichts nicht beeinträchtigen und keine Zweifel an der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Integrität seiner Mitglieder begründen kann. Dadurch erzielte Einkünfte legen sie offen."
Mit anderen Worten: Verfassungsrichter dürfen also neben ihrem Richterjob Reden halten und Bücher veröffentlichen. Darunter soll jedoch ihre Arbeit am Gericht nicht leiden. Für Vorträge und Publikationen dürfen sie Honorare entgegennehmen, solange damit ihre Neutralität nicht gefährdet wird.
Indes: Verglichen mit den Nebeneinkünften mancher Bundesrichter sind die nunmehr offengelegten Beträge der Richter des BVerfG eher bescheiden. Die Grünen im Bundestag hatten entsprechende Zahlen Ende 2016 bei der Bundesregierung abgefragt. Die Top-Verdiener waren damals ein nicht namentlich genannter Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) mit 300.666 Euro im Jahr 2015, ein Richter des Bundesfinanzhofs mit 158.686 Euro (2016) und ein Richter des Bundesarbeitsgerichts mit 156.245 Euro (2014).
Mit Material von dpa.
Neue Transparenz am BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 15.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33885 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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