Das BVerfG setzt seinen Kampf gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme seiner Richter fort und bekräftigt durch das erneute Verhängen einer Missbrauchsgebühr den eingeschlagenen Kurs.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in den letzten Wochen und Monaten vermehrt die Einlegung "offensichtlich unzulässiger oder unbegründeter" Verfassungsbeschwerden mit Missbrauchsgebühren sanktioniert hat, bestätigten die Richter der 3. Kammer des Ersten Senats diese harte Linie. Im Zusammenhang mit einem am Donnerstag bekanntgegebenen Nichtannahmebeschluss verhängte das Gericht ein weiteres Mal eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 500 Euro (Beschl. v. 24.08.2010, Az. 1 BvR 1584/10).
Der Beschwerdeführer hatte sich in seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Kostenübernahme für ein Gutachten gewandt. Seine Beschwerde habe dabei allerdings "nicht ansatzweise den Anforderungen einer nachvollziehbaren Begründung genügt". Die Richter stellten in dem Beschluss ein weiteres Mal klar, dass es das BVerfG nicht hinnehmen müsse, "an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann, vor allem durch Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege, erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, wodurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann."
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BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 16.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1484 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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