Die Aufklärung des Mordes an Siegfried Buback scheint immer unwahrscheinlicher zu werden: Der BGH billigt zwei weiteren Ex-Terroristen ein Recht auf Aussageverweigerung zu. Dies geht nach Medienberichten aus einem noch nicht veröffentlichten Beschluss hervor.
Danach hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Anordnung von Beugehaft gegen die ehemaligen RAF-Terroristen Siegfried Haag und Roland Mayer abgelehnt. Sie sollten zur Aussage als Zeugen im Verfahren gegen die Ex-Terroristin Verena Becker vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gezwungen werden. Haag und Mayer müssten sich bei einer Aussage möglicherweise selbst wegen anderer Straftaten belasten, heißt es zur Begründung (Az. StB 8+9/11).
Damit ist ein weiterer Versuch gescheitert, Licht in die Vorgänge um das Attentat auf Buback im Jahr 1977 zu bringen. Vor dem OLG Stuttgart muss sich derzeit Verena Becker als mögliche Mittäterin verantworten. Die Aufklärung gestaltet sich schwierig, da bislang fast alle damals aktiven RAF-Terroristen - darunter Brigitte Mohnhaupt - vor Gericht die Aussage verweigerten. Sie beriefen sich dabei auf das Recht nach Paragraf 55 der Strafprozessordnung, wonach sich niemand selbst vor Gericht belasten muss.
Bei der Vernehmung von Haag und Mayer am 31. März wollten die
Stuttgarter Richter die Auskunftsverweigerung jedoch nicht akzeptieren: Die beiden seien wegen aller in Frage kommenden Taten schon verurteilt und müssten deshalb keine erneute Strafverfolgung fürchten. Das OLG ordnete Beugehaft zur Erzwingung der Aussage an. Der Vollzug wurde bis zur Entscheidung des BGH ausgesetzt.
Der BGH hob nun - wie schon in ähnlichen Fällen zuvor - die
Zwangsmaßnahmen wieder auf. Eine erneute Strafverfolgung von Haag und
Mayer sei bei Beantwortung aller Fragen "nicht zweifelsfrei
ausgeschlossen".
dpa/ag/LTO-Redaktion
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BGH: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3712 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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