Die Niederlage des Autobauers im Streit mit dem SWR über eine Undercover-Reportage zu Niedriglöhnen ist endgültig besiegelt. Der BGH wies die Nichtzulassungsbeschwerde Daimlers zurück. Das Urteil des OLG Stuttgart ist damit rechtskräftig.
Der SWR durfte die Undercover-Reportage über Niedriglöhne beim Autobauer Daimler ausstrahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits im August die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision abgewiesen, wie am Mittwoch bekannt wurde (Beschl. v. 16.08.2016, Az. VI ZR 427/15).
Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG Stuttgart ist damit rechtskräftig. Die Stuttgarter Richter hatten entschieden, dass durch den verdeckten Filmdreh zwar das Hausrecht Daimlers verletzt worden, dies aber durch das Aufdecken des Missstands gerechtfertigt sei.
Für den 2013 ausgestrahlten Beitrag "Hungerlohn am Fließband" hatte ein Reporter unter falscher Identität heimlich und mit versteckter Kamera in einem Daimler-Werk gedreht. Er war bei einem Werkvertragsnehmer beschäftigt gewesen und hatte vorgerechnet, dass er seinen Lohn mit Hartz IV hätte aufstocken müssen. Dabei war der Konzern den Richtern des OLG zufolge zwar legal vorgegangen - trotzdem sei gezeigt worden, dass Daimler auf Kosten der Allgemeinheit gehandelt habe.
Eine Daimler-Sprecherin sagte, die in den Fall involvierten Gerichte hätten "bloße Einzelfallentscheidungen" getroffen. "Vergleichbare Aktivitäten würden wir wieder ebenfalls gerichtlich klären lassen."
dpa/una/LTO-Redaktion
BGH weist Beschwerde von Daimler ab: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20712 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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