Das Verbreiten eines Al-Kaida-Enthauptungsvideos im Internet ist laut BGH keine Unterstützung für eine Terrororganisation im strafrechtlichen Sinn. Wie am Montag bekannt wurde, hoben die Karlsruher Richter ein Urteil des OLG Koblenz gegen den Terrorhelfer Hussam S. vom März 2012 teilweise auf und verwiesen es zurück. Ein OLG-Sprecher bestätigte einen entsprechenden Bericht des Senders SWR gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
Der in Syrien geborene Hussam S. war im März 2012 zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz sahen es als erwiesen an, dass er in 44 Fällen im Internet für Terrororganisationen geworben und sie in zwei Fällen unterstützt hatte. Er hatte unter anderem ein Video ins Internet gestellt, das die Enthauptung eines US-Bürgers im Irak im Jahr 2004 durch Al-Kaida im Zweistromland zeigte. Dies hatten die Richter des OLG als Unterstützungshandlung gewertet, der Bundesgerichtshof (BGH) folgte dieser Auffassung nicht (Beschl. v. 20.09.2012, Az. 3 StR 314/12)
dpa/mbr/LTO-Redaktion
BGH hebt Urteil gegen Terrorhelfer auf: . In: Legal Tribune Online, 28.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8051 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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