In Zukunft dürfen auch Frauen mit freiem Oberkörper in Berlins Bädern schwimmen gehen. Grund dafür ist die erfolgreiche Beschwerde einer Frau, die wegen ihres nackten Oberkörpers des Schwimmbads verwiesen wurde.
Oben-Ohne-Baden in Berlins Schwimmbädern sollte künftig auch für Frauen kein Problem sein. In einer internen Anweisung sei klargestellt worden, dass das Schwimmen "oben ohne" für alle Personen gleichermaßen erlaubt sei, teilte eine Sprecherin der Berliner Bäderbetriebe (BBB) am Donnerstag mit. Das Unternehmen werde die Haus- und Badeordnung künftig "geschlechtergerecht" anwenden, hatte zuvor die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung am Donnerstag mitgeteilt. Hintergrund ist laut Senatsverwaltung eine erfolgreiche Beschwerde bei der für das Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin (LADG) zuständigen Ombudsstelle.
Frau will Entschädigung
Nach Angaben von Klägeranwältin Leonie Thum wurde Berufung gegen das Urteil eingelegt. Ihre Mandantin hatte wenigstens 10.000 Euro vom Land Berlin verlangt. Auf Empfehlung der Ombudsstelle hatte der Wasserspielplatz allerdings seine Nutzungsordnung ergänzt. Danach gilt für alle Geschlechter, dass die Badebekleidung die primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken muss. Die weibliche Brust gilt als sekundäres Geschlechtsorgan.
Nun folgte die Klarstellung bei den Bäderbetrieben. Zwar mache die Haus- und Badeordnung seit Jahren keine geschlechtsspezifischen Vorschriften in Bezug auf die Badebekleidung, hieß es. "Allerdings wurde das von unseren Gästen und je nach Bad bislang zum Teil unterschiedlich ausgelegt und gehandhabt", so die Sprecherin.
Die Ombudsstelle begrüße die Klarstellung, teilte deren Leiterin Doris Liebscher mit. Die Entscheidung schaffe "gleiches Recht für alle Berliner:innen, ob männlich, weiblich oder nicht-binär". Zudem schaffe sie Rechtssicherheit für das Personal in den Bäderbetrieben. "Jetzt geht es darum, dass die Regelung konsequent angewendet wird und keine Platzverweise oder Hausverbote mehr ausgesprochen werden", betonte Liebscher.
dpa/acr/LTO-Redaktion
*geändert 10.03.2023 14.11
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts: . In: Legal Tribune Online, 09.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51268 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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