Per Gesetz verpflichtet die Staatsregierung Hochschulen und Schulen zu einer engeren Kooperation mit der Bundeswehr. Kritiker sehen die Wissenschaftsfreiheit in Gefahr, Befürworter halten das Gesetz für "unbedingt notwendig".
Hochschulen und staatliche Schulen in Bayern sollen künftig enger mit der Bundeswehr zusammenarbeiten müssen. Das ist zentraler Punkt eines eigenen bayerischen Bundeswehrgesetzes, das der Landtag mit den Stimmen der schwarz-orangen Koalition beschlossen hat.
Neben CSU und Freien Wählern stimmte auch die SPD für den Entwurf. Sie beklagte aber, dass die Koalition viele Änderungswünsche nicht berücksichtigt habe und deshalb bei einer möglichen Klage die alleinige Verantwortung für juristische Versäumnisse oder Ungenauigkeiten trage. Die Grünen meldeten gravierende verfassungsrechtliche Bedenken an und stimmten gegen das Gesetz, die AfD enthielt sich.
Aus Sicht der Kritiker besonders fragwürdig und möglicherweise verfassungswidrig: Das Gesetz soll Universitäten und Hochschulen davon abhalten, eine militärische Nutzung ihrer Forschung zu verbieten – auch wenn es derartige sogenannte Zivilklauseln noch nirgendwo im Freistaat gibt. Stattdessen wird ein Kooperationsgebot von Hochschulen und Bundeswehr vorgeschrieben, in Fragen der nationalen Sicherheit sogar eine Kooperationspflicht.
Kritiker haben verfassungsrechtliche Bedenken
Zudem sollen staatliche Schulen enger mit Jugendoffizieren zusammenarbeiten. Vorgesehen sind auch Erleichterungen für die Bundeswehr, etwa beim Baurecht auf Kasernengeländen. Im Gesetz heißt es, man wolle "den ungehinderten Zugang der Bundeswehr zu Forschung und Entwicklung an Hochschulen" sicherstellen, ihren Zutritt zu Schulen zu erleichtern und "den Erfordernissen der Verteidigung und des Zivilschutzes in der Raumordnung" Rechnung tragen.
Redner von CSU und Freien Wählern verteidigten die Neuerungen als "unbedingt notwendig", auch um die Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit des Landes zu stärken. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) warf Kritikern "ideologische Verblendung" vor.
Kritiker beklagen, dass das Gesetz unzulässig in die Autonomie der Hochschulen, in die Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit und in die Grundrechte von Wissenschaftlern eingreife und zudem gegen die Gewissensfreiheit an Schulen verstoße. Mehr als 1.000 Menschen, darunter der Liedermacher Konstantin Wecker, die Theologin Margot Käßmann oder der ehemalige IG Metall-Chef Jürgen Peters, hatten zuletzt eine Petition gegen das Gesetz unterzeichnet und den Verzicht auf den Beschluss gefordert. Sie fürchten, mit der Umsetzung gehe eine "Militarisierung des Bildungsbereichs" einher.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Schulen und Wissenschaft müssen kooperieren: . In: Legal Tribune Online, 17.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55017 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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