Der Internationale Tierschutz-Fond fordert die Aushändigung eines geheimen Schreibens des damaligen Bundeskanzlers zum Ausbau der Airbus-Produktion. Damit das EU-Gericht über die Rechtmäßigkeit der Geheimhaltung entscheiden kann, muss es jedoch zunächst selbst Einsicht erhalten. Dies entschied der EuGH mit Urteil vom Donnerstag.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-Kommission zur Vorlage eines geheimen Schreibens des ehemaligen Bundeskanzlers Schröders an das Gericht der Europäischen Union (EuG) verurteilt (Urt. v. 21.06.2012, Az. C-135/11 P). Das EuG befasst sich mit der Frage, ob die EU-Kommission dem Internationalen Tierschutz-Fond (IFAW) die Einsicht in das Dokument zu Recht verweigert.
In dem Brief des damaligen Bundeskanzlers geht es um die Umwidmung des sogenannten Mühlenberger Lochs in der Elbe zur Erweiterung des Airbus-Werkes. Auf Antrag Deutschlands hatte sich die Europäische Kommission im April 2000 für die Umwidmung ausgesprochen. Der IFAW forderte hierauf Einsicht in das Schreiben. Mit dem Einwand, die deutsche Regierung sehe in der Aushändigung des Dokuments eine Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses, verweigerte die Kommission die Herausgabe.
Die Klage des IFAW gegen diese Ablehnungsentscheidung der Kommission wurde vom EuG zunächst abgewiesen (Urt. v. 13.01.2011, Az. T-362/08). Der EuGH hat jetzt klargestellt, dass das EuG hierüber nur entscheiden kann, wenn sich die Richter in einer vertraulichen Sitzung den Brief selbst ansehen. Das EuG sei nämlich mangels eigener Einsichtnahme in dieses Schreiben nicht in der Lage gewesen, konkret zu beurteilen, ob der Zugang zu diesem Dokument wirksam auf der Grundlage der vorgesehenen Ausnahmen vom Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu den Dokumenten, die sich im Besitz eines Organs befinden, verweigert werden konnte. Es war daher nicht in der Lage, die Rechtmäßigkeit der streitigen Kommissionsentscheidung zu prüfen.
una/dpa/LTO-Redaktion
EuGH zur Erweiterung des Airbus-Werkes: Kommission muss EU-Gericht geheimes Schreiben Gerhard Schröders vorlegen . In: Legal Tribune Online, 21.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6441/ (abgerufen am: 08.07.2024 )
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