Ein Kunde in einem Erotik-Shop drohte dem Verkäufer mit Totschlag, weil dieser ihn auf die Maskenpflicht hinwies. Das AG Düsseldort verurteilte den Mann nun wegen Beleidigung und Bedrohung zu einer Haftstrafe auf Bewährung.
Ein Maskenverweigerer ist vom Düsseldorfer Amtsgericht (AG) wegen Bedrohung und Beleidigung zu fünfeinhalb Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann aus Oberhausen hatte dem Verkäufer in einem Düsseldorfer Erotik-Shop gedroht, ihn totzuschlagen, als dieser ihn und seinen Begleiter auf die Maskenpflicht hinwies und damit drohte, die Polizei zu rufen.
"Ich habe mich schon ernsthaft bedroht gefühlt und den Hörer, den ich schon in der Hand hielt, wieder auf die Gabel gelegt", sagte der Verkäufer am Mittwoch als Zeuge aus. Nur drei Tage zuvor hatte der 31-jährige Oberhausener in der Düsseldorfer Altstadt einen Gastronomen und dessen Koch beleidigt und bespuckt.
Der 15-fach vorbestrafte und arbeitslose Angeklagte gab an, sich an die Vorfälle kaum oder gar nicht zu erinnern. Der Richter betonte, dass dem 31-Jährigen eine Haftstrafe ohne Bewährung nur deshalb erspart geblieben sei, weil er sich bei den Opfern entschuldigt und eine Entzugstherapie begonnen habe. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre.
dpa/cp/LTO-Redaktion
Wegen Drohung mit Totschlag: . In: Legal Tribune Online, 03.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46545 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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