Eine Frau aus München muss ihrer Nachbarin 3.000 Euro dafür zahlen, dass sie Zigarettenkippen und Asche von ihrem Balkon entsorgt hat. Dies geht aus einem am Montag bekannt gewordenen Urteil des AG München hervor. Die Raucherin hatte mit der unter ihr wohnenden Nachbarin vereinbart, 100 Euro für jede über den Balkon entsorgte Zigarette zu zahlen.
Bereits im September 2011 hatte die eine Wohnungseigentümerin mit der anderen vor dem Amtsgericht (AG) München darüber gestritten, dass letztere Zigaretten und Asche über den Balkon entsorgt. Damals hatten die Parteien einen Vergleich geschlossen. Die Raucherin verpflichtete sich, keine Zigaretten und Asche mehr über den Balkon zu entsorgen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung sollte sie 100 Euro an die unter ihr wohnende Nachbarin zahlen.
Ab Oktober 2011 entbrannte neuer Streit über Verstöße gegen diese Regelung. Bis Ende August 2012 hatte die Nachbarin sich 57 Fälle notiert und forderte in einem neuen Verfahren vor dem AG insgesamt 5.700 Euro. Die Raucherin weigerte sich zu zahlen. Sie behauptete, nur in der Küche zu rauchen und die Zigaretten im Müll zu entsorgen. Ein Herunteraschen von ihrem Balkon sei aufgrund eines dort angebrachten Katzennetzes nicht möglich. Außerdem rauche sie seit November 2011 nur noch E-Zigarette.
Das AG München schenkte diesem Vorbringen keinen Glauben und verurteilte sie, 3.000 Euro an ihre Nachbarin zu zahlen. Mehrere Zeugen hätten belegt, dass in mindestens 30 Fällen ein Verstoß gegen die Vereinbarung vorliegt.
Streit ums Rauchen beschäftigt Gerichte
Unerheblich sei, ob die Asche tatsächlich auf dem Balkon der Klägerin gelandet sei. Die Vereinbarung enthalte ein Verbot der Entsorgung nach unten. Auch ein Hindurchstecken einer Zigarette durch ein Katzennetz sei problemlos möglich, so das Amtsgericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Urt. v. 09.07.2013, Az. 483 C 32328/12 WEG).
Immer wieder führt Streit ums Rauchen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Im brandenburgischen Premnitz läuft derzeit ein erbitterter Rechtsstreit zwischen zwei Ehepaaren. Dort ist es die oben wohnende Partei, die sich vom hochziehenden Zigarettenrauch belästigt fühlt. Das AG Rathenow will im September entscheiden.
In Düsseldorf geht inzwischen ein wegen Zigarettenrauchs gekündigter Mieter gegen seine fristlose Kündigung durch die Vermieterin vor. Das AG hatte in dem aufsehenerregenden Prozess festgestellt, dass einem Mieter die Wohnung gekündigt werden darf, wenn sein Zigarettenqualm im Treppenhaus für eine "unzumutbare und gesundheitsgefährdende Geruchsbelästigung" sorgt.
asc/LTO-Redaktion
Mit Material von dpa.
AG München zu Streit unter Nachbarn: . In: Legal Tribune Online, 13.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9342 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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