Die junge Frau, die der AfD-Politikerin Beatrix von Storch eine Torte ins Gesicht warf, sorgte bei ihrem Strafprozess für viel Aufsehen - nicht zuletzt mit ihrer Forderung, die Geldstrafe im Gefängnis absitzen zu dürfen.
(dpa) Zwei Fragen wollte das Amtsgericht (AG) Kiel am Montagmorgen klären: Hat eine 22-jährige Studentin die stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Beatrix von Storch bei einer Veranstaltung in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt mit einer Torte beworfen - und ist dieser Tortenwurf als Beleidigung zu werten? Aber obwohl es Filmaufnahmen von der Veranstaltung ebenso gibt wie Zeugenaussagen, dauerte das Verfahren am Ende mehrere Stunden (Urt. v. 12.06.2017, Az. 42 Cs 42/17).
Obwohl die Verhandlung öffentlich war, sicherte die Polizei die Eingänge des Amtsgerichts mit viel Personal ab. Erst nach Kontrollen durften die Prozesszuschauer in den Verhandlungssaal eintreten. Rund zwei Dutzend Aktivisten protestierten vor dem Gebäude. Dazu hatte die Gruppe "Rote Hilfe e.V" im Internet aufgerufen.
Zu Beginn der Verhandlung forderte die 22-Jährige erfolglos die Zulassung einer wegen Landfriedensbruchs verurteilten Bekannten als Wahlverteidigerin. Diese sei Mathematikerin und deshalb in der Lage, die Anforderungen an die Logik zu erfüllen, die ein Gerichtsverfahren an einen Verteidiger stelle.
Dank ans Gericht für das "wunderbare Theaterstück"
Die Verhandlung zog die Angeklagte mit etlichen Beweisanträgen in die Länge. Sie offenbarten ein klar sortiertes Weltbild: Gerichte und Polizei? Erfüllungsgehilfen einer völkischen und faschistischen Öffentlichkeit. Das Verfahren? Ein Schauprozess. "Ich möchte mich bei Gericht dafür bedanken, dass sie mich zu diesem wunderbaren Theaterstück eingeladen haben", sagte sie.
"Mit dem Unterschied, dass sie dieses Theaterstück inszeniert haben", antwortete die Richterin. Die Angeklagte habe sich mit ihrem Einspruch gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft selbst gegen ein vereinfachtes Verfahren entschieden. Auf den konkreten Tatvorwurf der Beleidigung ging die 22-Jährige trotz etlicher Beweisanträge kaum ein. Stattdessen las sie aus einem prall gefüllten Aktenordner mit vorgeschriebenen Texten vor.
Immer wieder ging es in den Anträgen um die Anschläge von Rostock, bei denen im August 1992 Anwohner und Neonazis vier Tage lang unter dem Applaus tausender Schaulustiger die Zentrale Aufnahmestelle (ZASt) für Asylsuchende und ein Wohnheim für vietnamesische Arbeiter angriffen und teilweise in Brand setzten.
Nach Angriff auf AfD-Politikerin von Storch: . In: Legal Tribune Online, 13.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23175 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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