2/2: Unabsichtliches Eingeständnis
Mit ihrer Rhetorik, die auf Ausgrenzung und Fremdenhass setze, bereite die AfD vergleichbaren Pogromen den Boden, erklärte sie und verwies auf einen Eintrag von von Storch auf Facebook, in dem diese die Frage bejaht hatte, ob sie den illegalen Grenzübertritt von "Frauen mit Kindern" notfalls mit Waffengewalt verhindern wolle.
Sich der AfD entgegenzustellen, sei moralisch geboten. Auch ihr Tortenwurf sei in diesem Sinne legitim, meinte die 22-Jährige und zitierte Passagen aus der Menschenrechts-Charta. "Also geben Sie den Tortenwurf zu?", hakte die Richterin nach. Dazu mache sie keine Angaben, sagte die 22-Jährige, als sie das ungeplante Eingeständnis bemerkte.
Der Rummel um ihre Person schien ihr nicht unangenehm zu sein. In einer Pause lief sie zu einem der Fenster des Verhandlungssaals, winkte und rief, um die Demonstranten auf sich aufmerksam zu machen. Die Beweisanträge, in denen sie einen Bogen vom Ende der Weimarer Republik bis zur Gegenwart schlug, trug sie mit viel Pathos vor.
Verurteilte will Ersatzfreiheitsstrafe
Zwei Mal wollte die Richterin die Beweisaufnahme schließen. Zwei Mal hallte es laut und deutlich "Nein!" durch den Gerichtssaal. Es folgten neue Beweisanträge. In ihrem Plädoyer bat die Angeklagte um Freispruch oder eine geringere Geldstrafe als die von der Staatsanwaltschaft geforderten 20 Tagessätze zu jeweils 30 Euro. Dem kam die Richterin entgegen: 150 Euro Gesamtstrafe, zahlbar in 15 Tagessätzen, lautete das Urteil am Ende.
"Ich möchte kein Geld bezahlen, ich möchte die Strafe im Gefängnis absitzen", sagte die Angeklagte überraschend. Ob ihr die Strafe zu hoch war oder zu unspektakulär, blieb offen. Dass sie das Urteil absitzt, ist jedoch unwahrscheinlich. Eine Ersatzfreiheitsstrafe können Angeklagte nicht einfach beantragen. "Grundsätzlich verhält es sich so, dass bei Nichtzahlung der Geldstrafe dies im Rahmen gemeinnütziger Arbeit 'abgearbeitet' wird, sofern die Angeklagten keine regelmäßigen Einkünfte haben", sagte der Strafverteidiger Felix Westpfahl aus Hannover der dpa. Auch Ratenzahlungen seien denkbar.
In einem weiteren Schritt könne die Geldstrafe durch Pfändungen eingetrieben werden. Erst wenn die Pfändung erfolglos verlaufe, komme eine Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht. "Ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe entspricht einem Tagessatz der Geldstrafe." Für die 22-Jährige würde dies eine Freiheitsstrafe von 15 Tagen bedeuten - auch wenn sich der Strafbefehl nur auf 150 Euro beläuft. "Es wäre aber äußerst ungewöhnlich, dass jemand diesen Weg gehen möchte", sagte Westpfahl.
dpa
Nach Angriff auf AfD-Politikerin von Storch: . In: Legal Tribune Online, 13.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23175 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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