Das Mietverhältnis von Friedhelm Adolfs (75) war nach 40 Jahren wegen starken Rauchens gekündigt worden. Der schmächtige Rentner mit dem Vollbart ist zu einer Symbolfigur vieler Raucher geworden, die sich in die Enge getrieben fühlen. Am Mittwoch bekunden sie ihre Solidarität mit Adolfs. Seine Sympathisanten erkennt man auch am Raucherhusten.
"Ich bin kein Robin Hood und ich habe auch keinen Pfeil und Bogen. Aber ich bin stellvertretend für die Raucher hier", sagt der 74-Jährige vor dem Prozess. "Wir können uns nicht alles gefallen lassen."
Der Fall vor dem Amtsgericht (AG) Düsseldorf (Az. 24 C 1355/13) könne durchaus Auswirkungen für die Rechte der Raucher haben, sagt Adolfs Anwältin Nina Plein. Schließlich prallen hier zwei Grundrechte aufeinander: Die persönliche Freiheit des Mieters und das Recht auf körperliche Unversehrtheit seiner Nachbarn. Wird die Justiz die Grenze neu vermessen?
Die Verhandlung dauert nur wenige Minuten. Beide Seiten schließen eine gütliche Einigung aus. Amtsrichter Tobias Rundel hat keine weiteren Fragen und lässt sich nicht in die Karten gucken. Er bestimmt den Verkündungstermin auf kommende Woche.
Der Fall hat bundesweit Aufsehen erregt, als Rundel dem Rentner die Prozesskostenhilfe versagte - mangels Aussichten auf Erfolg. Das Landgericht hat die Entscheidung zwar aufgehoben, aber hat dies Rundel umstimmen können?
"Angeblich stinkt es"
Weil er die Fenster nicht öffne und über die Wohnungstür in den Flur entlüfte, sei der Gestank den übrigen Mietern nicht zuzumuten, erklärt die Anwältin der Vermieterin, Carmen Griesel. Eineinhalb Jahre lang habe der Mieter alle Beschwerden und Abmahnungen ignoriert. "Er hatte genügend Gelegenheiten. Seine Seite hat die Geruchsbelästigungen auch gar nicht bestritten."
"Das ist Hohn!", sagt Adolfs. "Angeblich stinkt es." Aber außer einem Mieter im fünften Stock habe sich niemand beschwert. Sein Fenster sei ständig gekippt, für seine undichte Wohnungstür könne er nichts, die Hauseigentümerin solle sie eben austauschen. "Was soll ich denn noch machen?"
Der 74-Jährige vermutet einen ganz anderen Hintergrund der Kündigung: Seine Miete sei ja sehr günstig. Bei einer Umwandlung in Büroraum könnte wohl deutlich mehr herausspringen. Die Vermieterin hat solche Absichten empört zurückgewiesen. Man sei sogar sehr großzügig gewesen zu dem ehemaligen Hausmeister des Gebäudes.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Prozessauftakt im Fall des qualmenden Mieters: . In: Legal Tribune Online, 24.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9210 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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