Nach viel Streit darüber, wie viel die Öffentlichkeit über die Anklage im Fall Metzelder wissen durfte, hat das AG Düsseldorf nun selbige gegen den ehemaligen Fußballprofi zugelassen. Der Prozess startet Ende April.
Der ehemalige Fußballnationalspieler Christoph Metzelder muss sich in Kürze vor dem Amtsgericht Düsseldorf (AG) verantworten. Das Gericht teilte am Montag mit, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen worden sei. Metzelder wird vorgeworfen, in 29 Fällen anderen Personen kinderpornographische Schriften verschafft zu haben und in einem weiteren Fall kinder- und jugendpornographische Schriften besessen zu haben. Der 40-Jährige bestreitet alle Vorwürfe.
Der Prozessauftakt wurde für den 29. April festgelegt. Zwei weitere Termine sind für das Strafverfahren im Mai anberaumt. Anklage erhoben hatte die Staatsanwaltschaft bereits Anfang September 2020.
Vorab war Metzelder gegen eine Pressemitteilung des AG Düsseldorf vorgegangen. In den Medieninformationen des Gerichts war er namentlich genannt worden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies den Antrag jedoch ab und bestätigte, dass das AG Metzelder namentlich nennen durfte. Details zur Anklage durfte das AG jedoch nicht verraten, entschied später das Oberverwaltungsgericht NRW. Diese Entscheidung wurde im Anschluss kritisiert, es werde dadurch künftig die Medienarbeit der Justiz erschwert.
ast/LTO-Redaktion
AG Düsseldorf: . In: Legal Tribune Online, 22.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44326 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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