Das AG Dresden hat Pegida-Mitgründer Lutz Bachmann zu einer Geldstrafe von 9.600 Euro verurteilt. Die Richter hatten keine Zweifel daran, dass die abwertenden Facebook-Kommentare auch tatsächlich von Bachmann selbst verfasst wurden.
Pegida-Gründer Lutz Bachmann ist wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Dresdner Amtsgericht (AG) verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro, insgesamt also 9600 Euro (Urt. v. 3.05.2016, Az. 201 Ds 201 Js 3262/15). Richter Hans Hlavka ließ unter Verweis auf Zeugen keinen Zweifel daran, dass er den 43-Jährigen für den Autor der Facebook-Kommentare hält, in denen Flüchtlinge herabgewürdigt wurden und zum Hass gegen sie angestachelt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der wegen anderer Delikte wie Diebstahl und Drogenhandel bereits vorbestrafte Angeklagte hatte bestritten, dass diese Posts von ihm stammten. Richter Hlavka wertete aber Bachmanns Erklärung dazu bei einer Pegida-Kundgebung als "klares Schuldeingeständnis". Der Angeklagte könne sich nicht auf Meinungsfreiheit berufen. "Wenn ein Gesetz verletzt wird, dann gibt es keine Meinungsfreiheit", betonte der Richter. Bachmann habe Flüchtlinge in ihrer Menschenwürde herabgesetzt und dadurch den öffentlichen Frieden gestört, sagte er.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung gefordert. Sie will eine Revision prüfen. Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt. Bachmann nahm die Entscheidung emotionslos auf und äußerte sich nicht.
dpa/ms/LTO-Redaktion
AG Dresden verurteilt Pegida-Chef: . In: Legal Tribune Online, 03.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19290 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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