Sie war knapp bei Kasse - und griff daher in jene, an der sie bei einer Supermarktkette arbeitete. Dazu tippte eine Frau nicht existente Pfandbeträge ein und nahm das Geld in bar aus der Kasse. Nun wurde sie dafür verurteilt.
Weil sie fast 38.000 Euro als Pfandgebühren abgebucht und das Geld aus der Kasse genommen hat, ist eine Kassiererin in Augsburg am Montag wegen Untreue (§ 266 Strafgesetzbuch) durch das Amtsgericht Augsburg (AG) verurteilt worden.
Die 21-Jährige müsse mehr als 32.000 Euro zurückzahlen und in Gesprächen die Tat aufarbeiten, sagte ein Sprecher des AG Augsburg. Ein Teil des entwendeten Geldes war zuvor bei der jungen Mutter sichergestellt worden. Das Gericht machte ihr zudem zur Auflage, dass sie über mehrere Monate an einer Mutter-Kind-Gruppe teilnehmen und Kontakt zu einer Kinderschutzstelle halten muss.
Die Angeklagte hatte laut dem Gerichtssprecher gestanden, zwischen Mai und August 2021 mehrfach in einem Geschäft in Bobingen (Landkreis Augsburg) falsche Beträge für Pfandgebühren eingetippt und das Geld für sich aus der Kasse genommen zu haben. Sie habe dabei auch aus finanzieller Not gehandelt. Verurteilt wurde die 21-Jährige nach den Regeln des Jugendstrafrechts.
dpa/ast/LTO-Redaktion
AG Augsburg verurteilt Kassiererin: . In: Legal Tribune Online, 01.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49204 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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