Als Opposition Transparenz fordern, in der Regierung mauern. Das gilt auch für die Ampel-Regierung, findet FragDenStaat. So blockiere die Regierung zivilgesellschaftliche Teilhalbe und kritischen Journalismus zu wichtigen Themen unserer Zeit.
Kein Wunder, dass das Bundesinnenministerium es nicht haben wollte: 2005 beschloss der Deutsche Bundestag das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ungewöhnlicherweise kam der Gesetzentwurf aus der Mitte des Parlaments. Das IFG gibt jedem einen grundsätzlich voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Es sollte einen Wendepunkt markieren: Weg von nur beschränkten Akteneinsichtsrechten, die in der Regel eine persönliche Betroffenheit voraussetzen, hin zu mehr Transparenz. Zurückhaltung von Informationen ist seitdem nur möglich, wenn ein im Gesetz verankerter Ablehnungsgrund einschlägig ist. Den Grundsatz des Amtsgeheimnisses gibt es damit in Deutschland – ebenso wie in fast allen anderen Demokratien – nicht mehr.
So weit die Theorie. In der Praxis sieht es etwas anders aus. Das Amtsgeheimnis lebt. In zwei laufenden Gerichtsverfahren wird besonders deutlich, dass in den Ministerien Geheimhaltung weiter als Regel denn als Ausnahme verstanden wird.
Woher kam der Entschluss zum Sondervermögen?
Die “Zeitenwende”-Rede von Olaf Scholz im Februar 2022 sorgte für großes Aufsehen. Doch bis heute weiß die Öffentlichkeit kaum etwas darüber, wie es zu diesem Entschluss, ein Sondervermögen in Höhe von 100 Milliardeneinzurichten und den Verteidigungsetats der Bundeswehr im nie dagewesenen Umfang, um mehr als 2 % des Bruttoinlandsprodukts, aufzustocken, überhaupt gekommen ist. Einige Mitglieder der Regierung sollen damals überrascht gewirkt haben, aber am Ende machten alle mit, auch diejenigen, die jahrelang gegen das Nato-Zweiprozentziel Position bezogen hatten.
Wie konnte sich also in so kurzer Zeit über Fraktionsgrenzen hinweg und trotz einer gerade in Verteidigungsfragen divers aufgestellten Regierung geeinigt werden? Über den Entscheidungsprozess weiß die Öffentlichkeit bisher nichts. FragDenStaat beantragte daher im Februar 2022 auf Grundlage des IFG Zugang zu diesen Unterlagen.
Das Bundeskanzleramt weist den Antrag zurück und nennt eine Liste von Ablehnungsgründen: Nachteilige Auswirkungen auf militärische und sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr und der inneren oder äußeren Sicherheit, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Beeinträchtigung des Beratungsgeheimnisses, Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung und zu guter Letzt die Einstufung sämtlicher angefragten Dokumente als Verschlusssache.
Die Begründung selbst ist dünn. Denn – so die Argumentation des Bundeskanzleramts – eine inhaltliche Begründung der Ablehnung sei zu gefährlich. Richtig ist zwar, dass Behörden in der Begründung nicht so detaillierte Angaben machen müssen, dass Rückschlüsse auf die geschützten Informationen möglich sind. Sie müssen die einzelnen Ablehnungsgründe aber so darlegen, dass eine inhaltliche Überprüfung der ablehnenden Entscheidung möglich ist. Dies ist ohne Kenntnis davon, um welche konkreten Unterlagen es geht, schwer möglich.
Aber nicht einmal eine Übersicht wollte das Bundeskanzleramt herausgeben. Bereits aus der Information über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Unterlagen könnten Rückschlüsse gezogen werden, die die genannten Rechtsgüter beeinträchtigen könnten. Kann eine Übersicht wirklich so brisant sein? Kaum vorstellbar. Aus der Akteneinsicht vor Gericht wird dann auch deutlich, dass das Bundeskanzleramt die von dem Antrag umfassten Dokumente gar nicht gesichtet und geprüft hat, sondern dass diese Hinhaltetaktik eine bewusste Strategie ist.
Wie steht es um die wichtigsten Vorhaben der "Aufbruchs"-Regierung?
Auch das Bundesfinanzministerium besteht auf das Amtsgeheimnis als Regel. Nicht einmal die Liste der als nächstes geplanten Vorhaben soll mit der Öffentlichkeit geteilt werden. Diese Listen der im Koalitionsvertrag versprochenen Vorhaben hatte FragDenStaat bei allen Bundesministerien angefragt. Anders als fast alle anderen Bundesministerien verweigert das FDP-geführte Finanzministerium vehement die Herausgabe der Liste. Es stufte die Liste als Verschlusssache ein und verweist auf den ungeschriebenen Ausnahmegrund des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung.
Die Begründung offenbart ein fragwürdiges Demokratieverständnis. Man möchte sich nicht dem „öffentlichen Meinungsdruck“ stellen. In der „ständigen Diskussion über eine vordringlichere oder weniger wichtige Umsetzung einzelner Vorhaben“ werde eine „massive Beeinträchtigung der Regierungsarbeit“ gesehen. Dass das IFG gerade der demokratischen Meinungs- und Willensbildung dient und eine öffentliche Diskussion über die Regierungsarbeit Bestandteil einer lebendigen Demokratie ist, scheinen die zuständigen BMF-Mitarbeiter nicht verinnerlicht zu haben.
Kalkulierter Rechtsbruch durch Ministerien
Mit derartig antiquierten Rechtsauffassungen unterliegen die informationspflichtigen Stellen am Ende häufig vor Gericht. Manchmal scheint es allerdings, als gingen die Ministerien das Spiel auf Zeit bewusst ein. In dem Verwaltungsvorgang zu der IFG-Anfrage zum Sondervermögen der Bundeswehr lässt sich diese Strategie nachlesen.
In einem Schreiben, das an die Leiterin des Bundeskanzleramtes gerichtet ist, wird deutlich, dass im Hause durchaus bekannt ist, dass die Darlegungslast beim Bundeskanzleramt liegt. Nachkommen möchte man dieser jedoch erst, wenn man aufgrund eines Gerichtsverfahrens dazu gezwungen wird. Dazu enthält das Schreiben eine Empfehlung, zukünftige IFG-Anträge zum Thema ebenso zu bescheiden. Damit sind von diesem Vorgehen zahlreiche ähnliche Anfragen von Journalist:innen zu diesem Thema betroffen. Das Widerspruchsverfahren, das dem Rechtsschutz der antragstellenden Person und der Selbstkontrolle der Verwaltung dienen soll, wird so zur Farce. Aussicht auf Zugang zu den Informationen haben Antragstellende bei so einer Einstellung nur, wenn sie vor Gericht ziehen, was zunächst mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Das Spiel auf Zeit geht häufig auf
Für viele Journalist:innen ist das aufgrund der damit einhergehenden zeitlichen Verzögerung kein gangbarer Weg. Ein einstweiliges Rechtsschutzschutzverfahren ist – anders als bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen – kaum erfolgversprechend. Bisher beharrt die Rechtsprechung darauf, dass die Pressefreiheit und das journalistische Interesse an einer zeitnahen Berichterstattung in informationsfreiheitsrechtlichen Verfahren außer Betracht bleiben sollen. Damit bleibt in aller Regel nur ein Verfahren in der Hauptsache. Ein möglicher Zugang zu den Informationen verschiebt sich oft um mehrere Jahre. Nicht selten legen die Behörden nach einem Unterliegen in der ersten Instanz Berufung und später Revision ein.
Hat man nach jahrelangen Gerichtsverfahren gewonnen, ist bei Durchsicht der Akten nicht immer klar, warum sich die Behörde so lange mit Hand und Fuß und kostspieliger anwaltlicher Vertretung gegen die Veröffentlichung gewehrt hat. In den mündlichen Verhandlungen treten manchmal die wahren Sorgen zu Tage: Reputationsverlust, man möchte lieber in Ruhe und ohne Rechenschaft ablegen zu müssen, beraten und entscheiden.
Es solle nicht nachvollziehbar sein, wer was wann gesagt oder eben nicht gesagt hat. Antragsteller würden Informationen möglicherweise falsch verstehen oder seien nicht in der Lage, Dinge im Kontext zu sehen. Oft scheint es auch schlicht ums Prinzip zu gehen. So werden auch völlig harmlose Informationen zurückgehalten. Die Motivation dahinter ist Abschreckung. Bürger:innen und Medien sollen staatliche Transparenz auf keinen Fall für selbstverständlich halten. Es könnte ja Wiederholungsgefahr drohen.
Diese fortdauernde Herablassung und das Misstrauen Bürger:innen gegenüber zeigen, dass das Amtsgeheimnis auch 17 Jahre nach Inkrafttreten des IFG teilweise noch nicht aus den Köpfen der Verantwortlichen gewichen ist. Ein freiwilliges Umdenken ist nicht zu erwarten. Nur klagewillige Bürger:innen und gemeinnützige Organisationen werden dieses bewirken können.
Hier schreiben Dr. Vivian Kube, Hannah Vos und Arne Semsrott von FragDenStaat monatlich die Gastkolumne "Akteneinsicht" rund um das Thema Informationsfreiheit und Transparenz. FragDenStaat ist ein Portal zur Förderung der Informationsfreiheit in Trägerschaft der Open Knowledge Foundation Deutschland. Dr. Vivian Kube und Hannah Vos sind Rechtsanwältinnen und Juristinnen, Arne Semsrott ist Projektleiter.
FragDenStaat – "Akteneinsicht": . In: Legal Tribune Online, 23.06.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51978 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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