Airlines sollten sich mit der Bezahlung ihrer Schulden lieber nicht zu viel Zeit lassen. Das zeigt ein Fall aus Österreich. Die Fluggesellschaft Condor konnte gerade noch verhindern, dass einer ihrer Jets am Flughafen Salzburg beschlagnahmt wird.
Wegen einer titulierten Forderung in Höhe von 600 Euro wollte ein Gerichtsvollzieher aus Österreich die Zwangsvollstreckung in ein Flugzeug der Airline Condor betreiben. Wie die Welt berichtet, hat der Gerichtsvollzieher den Flughafen Salzburg um Zutritt zum Rollfeld gebeten, um einen Jet beschlagnahmen zu können.
Dem lag dem Bericht zufolge ein Fall aus 2012 zugrunde. Der Passagier eines Flugs von Wien nach Kuba habe Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung geltend gemacht, da sich die Abflugzeit aus technischen Gründen um 22 Stunden verzögert habe – nach der EU-Fluggastrechteverordnung stand ihm eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro zu.
Der Kunde habe mit Hilfe eines Fluggastrechte-Portals das Mahnverfahren betrieben und schließlich einen vollstreckbaren Titel erwirkt. Gezahlt hatte Condor trotzdem nicht. Die Welt zitiert einen Sprecher der Airlinie, der dies mit Abstimmungsproblemen erklärt. Erst durch eine Mitteilung des Flughafens Salzburg habe man von dem Titel erfahren und dann sofort gezahlt. Dies habe den Gerichtsvollzieher schließlich davon abgehalten, seine Maßnahme in die Tat umzusetzen.
Rechtlich möglich wäre sie offenbar gewesen. Das zuständige Oberlandesgericht Linz habe erklärt, dass auch eine Sache im Wert eines zweistelligen Millionenbetrags für eine Forderung von 600 Euro in Beschlag genommen werden könne, wenn kein geringerwertiges Wirtschaftsgut in Reichweite sei.
una/LTO-Redaktion
Wegen 600 Euro Entschädigung: . In: Legal Tribune Online, 06.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18990 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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