Ein 20-Jähriger verletzte sich selbst mit einer Machete, gab aber an, von einem Horrorclown attackiert worden zu sein. Die Polizei suchte mit einem Großaufgebot nach dem vermeintlichen Täter, das AG München hat den Mann nun verurteilt.
Das Amtsgericht (AG) München hat einen 20-Jährigen zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit sowie vier Tagen Kurzarrest verurteilt, weil er mit einer erfundenen Geschichte über eine angebliche Horrorclown-Attacke einen Großeinsatz der Polizei verursachte (Urt. v. 21.02.2017, Az. 1022 Ds 461 Js 225774/16 jug).
Der Mann lebt in einer Unterkunft für Wohnungslose. Im November vergangenen Jahres gab er während einer Vernehmung bei der Polizei an, von einem sogenannten Horroclown angegriffen worden zu sein. Dieser habe ihm mit einem Messer durch das Gesicht geschnitten und sei nach der Attacke geflüchtet. Wegen dieser Aussage wurden viele Streifen zur Suche nach dem Angreifer ausgesandt. Einige Beamte fuhren mit dem Wohnungslosen zum Tatort, um Spuren zu sichern.
Der Großeinsatz der Polizei blieb aber ohne Erfolg. Kaum verwunderlich, wie sich in der Verhandlung vor dem AG herausstellte. Der Verurteilte gab nämlich zu, sich aus Versehen selbst verletzt zu haben: "Die Machete war von einem Kumpel. Ich habe auf einen Baum geschlagen, dann kam mir die Machete entgegen und ist mir im Kopf stecken geblieben", so der Mann. Ein Busfahrer sah die blutende Wunde und verständigte über Funk die Polizei. Diese brachte ihn ins Krankenhaus und - nachdem die Wunde genäht worden war - zur Polizeistation, wo der Vorgang aufgenommen werden sollte.
Bereits knapp zwei Wochen vor dem Vorfall hatte der 20-Jährige den Inhalt eines Altpapiercontainers angezündet. Auch diese Handlung hatte der Wohnungslose in der Verhandlung zugegeben. Seine Freundin habe ihn zuvor verlassen. Er habe sich "volllaufen lassen" und dann die Papiertonne angezündet.
Mit der Strafe solle dem Angeklagten sein Unrecht vor Augen geführt werden, so die zuständige Richterin. Sie wendete Jugendstrafrecht an, da eine Reifeverzögerung bei dem Mann nicht ausgeschlossen werden könne.
nas/LTO-Redaktion
Horrorclown-Attacke ausgedacht: . In: Legal Tribune Online, 15.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22921 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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