Rauchmelder machen auf sich aufmerksam, wenn ihre Batterie zur Neige geht. Blöd nur, wenn das Gerät bei Renovierungsarbeiten vergessen wird und sich hinter Rigipsplatten befindet. Schadensersatz gibt es dafür aber nicht, so das AG Hannover.
Ein bei einer Wohnungsrenovierung unter der neu eingezogenen Decke vergessener Rauchmelder hat die Mieter mit plötzlichem Piepen überrascht und so zu einem Rechtsstreit geführt. Die Wohnungseigentümerin, die zunächst einen Elektriker mit der Demontage der Rauchmelder beauftragt hatte, verklagte die Trockenbaufirma, die anschließend die Decken der Wohnung abgehängt hatte, wie das Amtsgericht (AG) Hannover am Freitag mitteilte.
Nach Ende der Renovierungsarbeiten wurde die Wohnung vermietet. Die Mieter vernahmen später ein regelmäßig alle 30 Sekunden wiederkehrendes, hohes piepsendes Geräusch. Ursache des Geräusches war ein an der alten Zimmerdecke montierter und jetzt über der abgehängten Decke befindlicher Rauchmelder. Mit dem piepsenden Geräusch zeigte dieser an, dass seine Batterie zu Ende ging.
Die Wohnungseigentümerin machte mit der Klage gegen die Trockenbaufirma die Kosten für die Ortung und Demontage des Rauchmelders, die Kosten für die in diesem Zusammenhang erforderlichen Trockenbauarbeiten und die von dem Mietern wegen des Piepsens geminderte Miete, insgesamt rund 600 Euro geltend.
Das AG wies die Klage der Frau mit der Begründung zurück, dass es keinerlei Belege dafür gebe, dass die Trockenbaufirma den Rauchmelder wieder aufgehängt habe. Vielmehr sei es plausibel, dass der Elektriker den Rauchmelder schlicht vergessen oder nicht als solchen erkannt habe. Selbst wenn der Trockenbaufirma im Anschluss die Rauchmeldedose möglicherweise aufgefallen sei, habe sie davon ausgehen dürfen, dass diese funktionslos sei.
dpa/acr/LTO-Redaktion
AG Hannover zu Schadensersatz für vergessenen Rauchmelder: . In: Legal Tribune Online, 10.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30287 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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