In Braunschweig wird über mögliche Schadensersatzsansprüche von Anlegern wegen der VW-Dieselaffäre verhandelt. Für den Mittwoch wurde mit einem Ende der Vernehmung von Ex-Konzernchef Winterkorn gerechnet. Es kam anders.
Im milliardenschweren Anlegerprozess zur VW-Dieselaffäre ging am Mittwoch die Zeugenvernehmung des ehemaligen Konzernchefs Martin Winterkorn weiter. Der 76-Jährige sagt in dem Zivilverfahren (Az. 3 Kap 1/16) vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig bereits den vierten Verhandlungstag in Folge aus – und es wird entgegen der Erwartungen nicht dabei bleiben. Wann seine Befragung fortgesetzt werden kann, ist allerdings noch offen. Winterkorns Anwalt Felix Dörr verwies auf eine anstehende Operation für den 76-Jährigen.
Neue Erkenntnisse gab es auch am Mittwoch nicht. Die Verantwortung für die Manipulationen beim Autobauer hatte Winterkorn schon zu Beginn der Vernehmung in der Braunschweiger Stadthalle von sich gewiesen. Er habe den Einbau illegaler Abschalteinrichtungen "weder gefordert noch gefördert oder ihren Einsatz auch nur geduldet".
In dem Prozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz wird seit 2018 über möglichen Schadensersatz für Investoren verhandelt, die nach der Aufdeckung des Skandals Kursverluste erlitten hatten. Dabei geht es um rund 4,4 Milliarden Euro. Winterkorn ist nach Herbert Diess und Matthias Müller der dritte frühere VW-Chef, der zur Sache vernommen wird. Auch Diess hatte jegliche Verantwortung für die Abgasaffäre bestritten. Insgesamt will das Gericht mehr als 80 Zeugen hören.
Mit Blick auf die beiden Strafverfahren, die ebenfalls in Braunschweig gegen ihn anhängig sind, bezeichnete Winterkorn die Vorwürfe als "unzutreffend". Am Landgericht Braunschweig ist der frühere Topmanager unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betrugs, uneidlicher Falschaussage sowie Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz angeklagt.
dpa/sts/LTO-Redaktion
KapMuG-Prozess zur VW-Dieselaffäre: . In: Legal Tribune Online, 28.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53994 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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