Der Vorstand der RWE AG hat beschlossen, die Geschäftsfelder Erneuerbare Energien, Netze und Vertrieb im In- und Ausland in einer neuen Tochtergesellschaft zu bündeln. Hengeler Mueller berät den Energiekonzern dabei gesellschaftsrechtlich.
RWE plant, rund zehn Prozent der neuen Gesellschaft voraussichtlich Ende 2016 im Wege eines Börsengangs im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung zu platzieren. Zeitgleich oder nachfolgend können weitere Anteile an der neuen Gesellschaft veräußert werden.
Mit der Überführung dieser Geschäftsfelder in die neue Tochtergesellschaft will die RWE AG für das dort gebündelte Geschäft neue Finanzierungs- und Wachstumsmöglichkeiten schaffen. Der Aufsichtsrat muss der Transaktion noch zustimmen, die Entscheidung wird am 11. Dezember 2015 erwartet.
Hengeler Mueller berät RWE bei der gesellschaftsrechtlichen Neuorganisation und dem geplanten Börsengang. Bereits im Sommer war bekannt geworden, dass die Kanzlei den Energiekonzern bei der strategischen Neuausrichtung rechtlich begleitet.
Hengeler Mueller für RWE AG:
Dr. Hartwin Bungert, Federführung, Gesellschaftsrecht, Partner, Düsseldorf
Dr. Andreas Austmann, Federführung, Gesellschaftsrecht, Partner, Düsseldorf
Dr. Wolfgang Groß, Kapitalmarktrecht, Partner, Frankfurt
Dr. Hendrik Haag, Finanzierung, Partner, Frankfurt
Dr. Christian Hoefs, Arbeitsrecht, Frankfurt
Dr. Thomas Schmidt-Kötters, Öffentliches Recht, Partner, Düsseldorf
Dr. Matthias Cloppenburg, Gesellschaftsrecht, Associate, Düsseldorf
Mauritz Rogier, Gesellschaftsrecht, Associate, Düsseldorf
Andreas Lischka, Finanzierung, Associate, Frankfurt
Hengeler Mueller: . In: Legal Tribune Online, 04.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17751 (abgerufen am: 23.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag