Das EuG weist die Klage von Google gegen eine Entscheidung der EU-Kommission ab. Die Kommission hatte dem Konzern eine Geldstrafe in Höhe von 2,42 Milliarden Euro auferlegt.
In der rechtlichen Auseinandersetzung um eine milliardenschwere Wettbewerbsstrafe im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung muss Google einen Rückschlag hinnehmen.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Entscheidung der Kommission vom 27. Juni 2017 bestätigt, wonach der Konzern ein Bußgeld in Höhe von 2,42 Milliarden Euro zu zahlen hat (Urt. v. 10.11.2021, Az. T-612/17). Gegen das Urteil kann Google Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegen.
Die Kommission wirft Google vor, eine marktbeherrschende Stellung genutzt zu haben, um dem eigenen Preisvergleichsdienst Google Shopping einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Der Konzern habe den Dienst in den Ergebnissen der eigenen Suchmaschine ganz oben platziert und vergleichbare Dienste der Konkurrenz herabgestuft, erläuterte die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager im Kontext der Entscheidung im Jahr 2017.
Google konnte sich weder mit der Argumentation der Kommission noch mit der darauf fußenden Geldstrafe anfreunden, rief das EuG an und unterlag.
Dr. José A. Campos Nave, Geschäftsführender Partner und Leiter des Geschäftsbereichs Rechtsberatung bei Rödl & Partner, ordnet die Entscheidung des Gerichts für LTO ein: „Das ergangene Urteil ist nicht final, aber richtungsweisend. Der EuGH wird sicherlich die urteilsrelevanten Aspekte nochmals bewerten und eine branchenrelevante Entscheidung sodann final treffen. Die Thematik verdeutlicht, dass Kartellverstöße seitens der EU-Kommission mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Tech-Konzerne stehen immer wieder im Fokus von Wettbewerbs- und Kartellverfahren. Die faktische Marktmacht einzelner Teilnehmer gebietet eine Neubewertung der „Spielregeln“ für alle Marktteilnehmer. Eine klare gesetzliche Regelung wäre wünschenswert, um rechtssichere Geschäftsmodelle betreiben zu können.“*
Weitere Verfahren anhängig
Es ist das erste Urteil in einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten zwischen der für Wettbewerb in der Europäischen Union zuständigen EU-Kommission und dem US-Konzern. Seit 2017 hat die Brüsseler Behörde gegen Google mehrere Strafen in teils historischem Ausmaß verhängt. Bislang summieren sich die drei EU-Wettbewerbsstrafen für Google auf mehr als acht Milliarden Euro. Auch gegen die anderen beiden Strafen geht Google rechtlich vor:
Im Verfahren zu illegalen Praktiken bei Android-Mobilgeräten zur Stärkung der beherrschenden Stellung der eigenen Suchmaschine fand die mündliche Verhandlung vom 27. September bis 1. Oktober 2021 statt (Az. T 604/18). Hier hatte die Kommission eine Geldbuße in Höhe von 4,34 Milliarden Euro gegen Google verhängt.
Mit einer weiteren Klage (Az. T 334/19) wendet sich Google gegen einen Beschluss der Kommission vom 20. März 2019 im Zusammenhang mit Google Search (AdSense). Hier wurde bislang noch nicht mündlich verhandelt. Im Raum steht eine Geldbuße von 1,49 Milliarden Euro.
sts/LTO-Redaktion
mit Material der dpa
*Die Kommentierung des Urteils wurde am 10.11.2021 um 15.20 Uhr ergänzt.
Streit um Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: . In: Legal Tribune Online, 10.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46609 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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