Die Beteiligung an einem Kartell mit anderen LKW-Herstellern wird für Scania teuer. Das Unternehmen ist mit dem Versuch, eine Geldstrafe abzuwenden, auch vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert.
Im Rechtsstreit um das sogenannte LKW-Kartell muss der schwedische Lastwagenhersteller Scania eine weitere Niederlage einstecken. Ein von der EU-Kommission verhängtes Bußgeld in Höhe von rund 880 Millionen Euro bleibt bestehen. Das von Scania eingelegte Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) wies der Europäische Gerichtshof (EuGH) zurück (Urt. v. 01.02.2024, Rechtssache C‑251/22 P).
Die Geldstrafe der EU-Kommission gegen Scania wurde im Jahr 2017 verhängt (Beschl. v. 27.09.2017; Az. C (2017) 6467 final). Der zum Volkswagen-Konzern gehörende LKW-Hersteller hatte nach Ansicht der Kommission zwischen 1997 und 2011 mit seinen Wettbewerbern Verkaufspreise für Lastwagen abgesprochen und Vereinbarungen zur Weitergabe von Entwicklungskosten an Kunden getroffen.
Keine Befangenheit, Bußgeld bleibt in voller Höhe bestehen
Mit den anderen Kartellteilnehmern, darunter MAN, Daimler, Iveco und Volvo/Renault kam es zu einem Vergleich. Scania hatte eine solche Einigung abgelehnt und ohne Erfolg gegen den Beschluss vor dem EuG geklagt (Urt. v. 02.02.2022, Rechtssache T-799/17).
Der EuGH bestätigte das Urteil des EuG, die Geldbuße wird in voller Höhe aufrechterhalten. Scania habe nicht beweisen können, dass die EU-Kommission in diesem Fall parteiisch gewesen sei, so der EuGH. Nur weil für den Vergleich und den endgültigen Beschluss das gleiche Team zuständig gewesen sei, bedeute das nicht, dass die Behörde befangen war. Die Befugnis der Kommission, eine Geldstrafe zu verhängen, sei auch nicht verjährt gewesen.
sts/dpa/LTO-Redaktion
Nach Preisabsprachen mit Wettbewerbern: . In: Legal Tribune Online, 01.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53777 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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