Die Frühjahrskonferenz der Justizminister ist mit einer Reihe von Beschlüssen zu Ende gegangen. Der Pakt für den Rechtsstaat soll als "Stärkungspakt Justiz" fortgesetzt werden. Der war auch zeitgleich Thema in der Bundestagsdebatte.
Bei der diesjährigen Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und -minister im bayerischen Hohenschwangau war die Finanzierung der Länderjustiz wie zu erwarten das zentrale Thema. Bayern Justizminister Georg Eisenreich, der in diesem Jahr Gastgeber war, sagte, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt werden müsse. "Deshalb muss der Bund den Pakt für den Rechtsstaat fortschreiben und um einen Digitalpakt erweitern", so Eisenreich.
Dazu gehöre laut den Landesjustizchefs auch eine angemessene Finanzierung der Justiz. 2019 wurde die erste Auflage des Pakts beschlossen: Der Bund zahlt in zwei Tranchen 220 Millionen Euro über die Umsatzsteuer an die Länder, die verpflichten sich im Gegenzug insgesamt rund 2.000 neue Stellen für Staatsanwältinnen und Richter zu schaffen.
Länder fordern geschlossen neuen Pakt für den Rechtsstaat
Die Länder fordern das Bundesministerium der Justiz (BMJ) nun auf, zeitnah in konkrete Verhandlungen über einen erneuten Pakt für den Rechtsstaat eintreten. "Die Justizministerinnen und Justizminister halten es ausdrücklich für erforderlich, dass das Bundesministerium der Justiz entsprechend seiner Ankündigung nunmehr zeitnah mit den Ländern in konkrete Verhandlungen über einen erneuten Pakt für den Rechtsstaat eintreten wird", heißt es in dem Beschluss.
Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist an diesem Punkt deutlich: "Wir verstetigen mit den Ländern den Pakt für den Rechtsstaat und erweitern ihn um einen Digitalpakt für die Justiz", heißt es dort. Aus Sicht der Länder muss der Pakt als "Stärkungspakt Justiz" die finanzielle Unterstützung der Lander für eine bessere Personalausstattung fortschreiben und intensivieren.
Außerdem fordern die Länder, dass der Pakt den finanziellen Rahmen für eine Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Herausforderungen der Digitalisierung vorgeben soll. Eisenreich sagte, dass die Digitalisierung für die Länder einen personellen und finanziellen Kraftakt bedeute. Viele der wachsenden Anforderungen an die Justiz der Länder seien durch die Gesetzgebung des Bundes verursacht worden. "Daher muss sich der Bund an den Kosten auch angemessen beteiligen", so Eisenreich.
Bekämpfung sexueller Missbrauch von Kindern, Fahren ohne Fahrschein, Ersatzfreiheitsstrafen
Auch der sexuelle Missbrauch von Kindern in der katholischen Kirche war Thema der Jumiko. Für einen besseren Schutz vor Kindesmissbrauch solle eine Ausweitung des Strafrechts für die Fälle, in denen schutz- und aufsichtspflichtige Personen eine fremde Missbrauchstat durch grobes Fehlverhalten fördern, geprüft werden.
Bei der Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz sollen auch die Betreiber von Plattformen stärker in die Pflicht genommen werden. Dabei sollen besonders die Fälle in den Blick genommen werden, in denen trotz Kenntnis strafbarer Inhalte zumutbare zeitnahe Löschungs- oder Sperrmaßnahmen unterlassen werden. Bei den Themen Fahren ohne Fahrschein und einer Reform des System der Ersatzfreiheitstrafe einigten sich die Länder auf weitere Beratungen, und regten eine Prüfung durch das BMJ an, konkreter wurden die Forderungen nicht.
Debatte über neue Stellen für die Justiz auch im Bundestag
Parallel zur Konferenz der Länderjustizministerinnen und -minister war die Justiz auch Thema bei der Haushaltsdebatte im Bundestag. Dort war auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) anwesend. Der Bundestag hat am Donnerstag nach zweiter Beratung den Etat des BMJ beschlossen. Obwohl für diese Haushaltsrunde kein Thema, ging es in der Debatte um das Schicksal für den Pakt für den Rechtsstaat, und damit um neue Stellen für die Länderjustiz.
Der Grünen-Abgeordnete und ehemalige Hamburger Justizsenator Till Steffen pochte für seine Fraktion auf die Verstetigung des Pakts für den Rechtsstaat sowie den Digitalpakt für Justiz. Der Bund müsse dabei koordinieren und eine aktive Rolle einnehmen. Zu den laufenden Debatten zum Pakt für den Rechtsstaat mahnte Steffen, dass es nicht helfe, mit dem Fingern aufeinander zu zeigen. Franziska Hoppermann (CDU/CSU) forderte den Justizminister auf, bei der Verstetigung des Pakts für den Rechtsstaat nicht weiter zu verzögern.
Für die SPD-Fraktion betonte Esther Dilcher, dass die Verstetigung des Pakts für den Rechtsstaat notwendig sei. Bis 2030 würden nach Zahlen des Deutschen Richterbundes 41 Prozent der Richterinnen und Richter beziehungsweise der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Pension gehen. Sie kritisiert mit Verweis auf Statistiken, dass die Zahl der Neueinstellungen in der Länderjustiz mit knapp über 900 deutlich unter der Zahl von über 2.000 liege, die die Länder angegeben hätten. Bei einer Neuauflage und Verstetigung erwarte sie daher, dass die Länder transparent über die Umsetzung berichteten und die Neueinstellungen nicht nur die Pensionswelle abdeckten.
Bundesjustizminister Buschmann ging in seinem Redebeitrag. in dem er auf die Schaffung zweier neuer Referate beim Generalbundesanwalt im Zusammenhang mit der Verfolgung von Kriegsverbrechen in der Ukraine verwies sowie den Forderungen nach einer Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen eine Absage erteilte, nicht auf die Zukunft des Pakts für den Rechtstaat ein.
Schon in einigen Tagen soll es zu den offenen Fragen um die Justizstellen in den Ländern ein Treffen der Fachabteilungen von Bund und Ländern geben.
Justizministerkonferenz 2022 und Bundestagsdebatte: . In: Legal Tribune Online, 02.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48638 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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