Betriebswirtschaftliches Know-how zahlt sich aus
"Das gesamte Insolvenzrecht in all seinen Facetten ist ein lukratives Tätigkeitsfeld für den spezialisierten Anwalt, der seine Fachkompetenz mit dem Fachanwaltstitel dokumentieren kann - vor allem aber ist es auf Jahre hinaus ein Wachstumsmarkt." Mit solchen Worten wirbt ein namhafter Anbieter des Lehrgangs "Fachanwalt für Insolvenzrecht" für seinen Kurs, der im Herbst 2010 neu startet. Und er hat Recht: Im zweiten Halbjahr 2009 konnte laut www.insolvenzbarometer.de bundesweit ein Anstieg der Unternehmensinsolvenzen der Kapital- und Personengesellschaften um 30,06 Prozent gegenüber dem Vorjahr festgestellt werden. Für 2010 ist die Entwicklung leicht rückläufig, vor allem die Verbraucherinsolvenzen sind jetzt stark auf dem Vormarsch. Der Beratungsbedarf für das Nischenfach Insolvenzrecht steigt, die Verdienstchancen auch. Laut Einstellungs- und Gehaltsreport 2/2007 von Anwaltsblatt Karriere konnte ein Junganwalt mit abgeschlossenem Fachanwaltslehrgang für Insolvenzrecht zu diesem Zeitpunkt beim Einstieg ins Berufsleben ein Durchschnittsjahresgehalt von 33.000 Euro brutto im Osten und 37.000 Euro im Westen erzielen. In den so genannten Anwaltshauptstädten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart lag dieses Durchschnittsgehalt bei 42.000 Euro brutto pro Jahr. Aber auch Spitzen-Einstiegsgehälter sind möglich: Sie lagen 2007 bei bis zu 60.000 Euro. Aus der Befragung geht hervor, dass rund 20 Prozent der befragten Kanzleien den Fachanwaltslehrgang als "wichtig" bis "sehr wichtig" einschätzen und diesen daher mit einem Aufschlag beim Gehalt honorieren. Damit erhält der Lehrgang als Qualifikation und Einstellungsplus eine ähnliche Bedeutung wie ein Doktortitel oder ein LL.M. Expertise auf dem Gebiet der Insolvenzordnung ist nicht nur im Bereich der klassischen Insolvenzverwaltung karrierefördernd. Mehr als nur Grundkenntnisse zur Insolvenzordnung braucht, wer Gläubiger berät, die ihren Schuldner in die Insolvenz fallen sehen, wer Risikokredite bei Banken verwaltet, wer Krisen- und Sanierungsberatung betreibt oder wer Gutachter für das Insolvenzgericht ist. Die derzeit bekanntesten Anbieter des Lehrgangs "Fachanwalt für Insolvenzrecht“, u. a. die Firma Fachseminare von Fürstenberg GmbH & Co. KG, die mit dem Deutschen Anwaltverein kooperiert, der Luchterhand Verlag oder die Hagen Law School, lehren gemäß § 15 Fachanwaltsordnung alle Aspekte der Insolvenzordnung und der damit zusammenhängenden Rechtsgebiete. Dazu gehören zum Beispiel das Gesellschafts-, Steuer-, Arbeits-, Straf- und das Verfahrensrecht.
Buchungssätze, die es in sich haben
Besonders reizvoll an dem Lehrgang ist, dass ein gutes Drittel des Gesamtkurses mit wirtschaftlichen Themen abgedeckt wird - Know-how, das in der Branche unverzichtbar ist. Hier ist nicht nur richtig, wer in der klassischen Insolvenzabwicklung arbeiten will, sondern auch, wer nur nach einer Fortbildung mit hohem betriebswirtschaftlichen Anteil sucht. Der Teilnehmer eines solchen Lehrgangs kommt zunächst mit dem Kern der Materie in Berührung, dem materiellen Insolvenzrecht und dem Insolvenzverfahrensrecht. Sehr schnell schließen sich aber dann Fächer wie das betriebliche Rechnungswesen an. Weiter geht es mit Buchführung und Bilanzierung, Bilanzanalyse und Cash-Flow-Rechnung. So muss der Lehrgangsinteressent damit rechnen, dass er Buchungssätze formulieren wird, die es in sich haben. Mit dem neu erworbenen Wissen zur Buchhaltung schreibt er dann eine Eröffnungsbilanz, nimmt laufende Buchungen vor und erstellt am Ende eine Schlussbilanz. Jeder Teilnehmer lernt in zusätzlichen Kurseinheiten den Aufbau der Bilanz kennen und erfährt, wie er daraus wesentliche Kennzahlen bildet und interpretiert, um die Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens einschätzen zu können. Der Bezug zur Insolvenz geht dabei nie verloren. Die Unterrichtseinheit "Rechnungslegung in der Insolvenz"arbeitet zum Beispiel mit einer insolvenzspezifischen Aktiva-Passiva-Gegenüberstellung, dem Massestatus. Damit kann die zu erwartende Befriedigungsquote der Insolvenzgläubiger eines Verfahrens allgemein errechnet und die Sinnhaftigkeit einer befristeten Betriebsfortführung ermittelt werden. Zusammen mit der Kapitalwertmethode und diversen Cash-Flow-Betrachtungen lernt der Teilnehmer, ob eine Zerschlagung des betrachteten Unternehmens wirklich sein muss oder ob eine Sanierung doch erfolgversprechend ist.Frontal– oder Fernunterricht – jeder nach seinem Geschmack
Neben den betriebswirtschaftlichen Themen, die dem Teilnehmer ein Gespür für unternehmerisches Denken geben, werden natürlich laufend Informationen über die neuere Entwicklung in Rechtsprechung und Literatur weitergegeben. Die zum Teil sehr namhaften Dozenten aus der Branche, die exzellentes Wissen und langjährige Erfahrung aus der Praxis mit in die Lehrveranstaltung bringen, geben zahlreiche Hinweise und Tipps - "amüsante Anekdoten und zynische Witze über die Branche der Insolvenzverwaltung eingeschlossen“, so die Erfahrung einer ehemaligen Teilnehmerin am Kurs bei Fachseminare von Fürstenberg. Die Lehrgangskonzeption ist je Anbieter sehr unterschiedlich. So kann der Kurs etwa ein halbes Jahr dauern und hauptsächlich aus Präsenzunterricht bestehen, der Luchterhand Verlag bietet dagegen den Kurs mit 23 Kurstagen in drei Bausteinen nebst drei Klausuren in vergleichsweise kompakter Form an. Die Hagen Law School vermittelt die Pflichtfächer nach der Fachanwaltsordnung sogar in nahezu reinem Fernunterricht und bietet mehrfache unterjährige Prüfungstermine, so dass der Lehrgang dort in drei Monaten oder aber auch in einem Jahr abgeschlossen werden kann. Die Preise liegen zwischen ca. 1.900 Euro (Fernlehrgang) und ca. 3.900 Euro (Präsenzkurs), wobei teilweise Frühbucherrabatte oder Nachlässe für Referendare und Junganwälte angeboten werden. Am Ende des Kurses stehen drei oder vier Klausuren, je nachdem welcher Veranstalter die Klausuren gestellt hat. Die Gebühr für die Prüfungsarbeiten in Höhe von bis zu 200 Euro fällt unter Umständen gesondert an, hier lohnt sich eine Nachfrage beim Anbieter.Höhere Hürden durch das "Zentralabitur"?
Die Anforderungen an die Teilnehmer der Fachanwaltslehrgänge - und zwar aller Fachrichtungen - werden in der Zukunft wahrscheinlich stark steigen. So hat die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer mit Beschluss vom 25. Juni 2010 das Bundesjustizministerium aufgefordert § 43 c BRAO zu ändern. Mit der Änderung der Fachanwaltsordnung wird eine zentrale staatliche Prüfung für angehende Fachanwälte eingeführt, die derzeit unter dem Stichwort "Zentralabitur"gehandelt wird. Die Rechtsanwaltskammern wollen eine eigene inhaltliche Prüfungskompetenz erhalten. Die Fachanwaltsausbildung und die entsprechende Prüfung sollen nach dem Willen der Kammern getrennt werden, damit ein angemessener Schwierigkeitsgrad bei den Klausuren sichergestellt ist. Statt von den privaten Anbieter der Lehrgänge sollen diese in der Zukunft von einer Aufgabenkommission der Bundesrechtsanwaltskammer gestellt werden und der jeweils zuständige Fachausschuss der Rechtsanwaltskammer, zu der der Prüfling gehört, soll die Klausuren prüfen und bewerten. Noch ist alles offen. Am 6. Dezember 2010 findet die nächste Sitzung der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer statt. Es wird sich zeigen, wie es dann zum Thema "Zentralabitur"weitergeht. Unabhängig davon ist der Lehrgang zum Fachanwalt für Insolvenzrecht neben dem Steuerrechtslehrgang einer der fachlich anspruchsvollsten, aber auch einer der interessantesten Lehrgänge, denn er verbindet Jura und Betriebswirtschaft auf dem Gebiet der Insolvenz in besonders reizvoller Weise. Der Lehrgang ist nicht nur angehenden Insolvenzverwaltern vorbehalten. Er kann daher jedem empfohlen werden, der über den Tellerrand der reinen Juristerei blicken möchte, um sich betriebswirtschaftliches Know-how anzueignen. Ein Überblick über Anbieter, Ort, Dauer, Preis und Fächerauswahl für verschiedene Fachanwaltskurse bietet www.fachanwaltslehrgang.de. Mehr auf LTO: Insolvenzverwaltervergütung: Liegt Aurich in Griechenland?Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere.
2010 M10 19
Fachanwalt
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