"Konsequent und zeitgemäß"
Die Bundesregierung hat am Mittwoch die Einführung der elektronischen Akte (e-Akte) auch im Strafverfahren beschlossen. Das Kabinett segnete den entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas ab. Danach soll die Führung elektronischer Akten für einen Übergangszeitraum ab dem 1. Januar 2018 möglich und ab dem 1. Januar 2026 Pflicht sein. Maas teilte hierzu mit: "Wir müssen das Verfahrensrecht der Realität anpassen, in der die elektronische Arbeitsweise längst Einzug gehalten hat. Wenn die Mehrzahl der in einer Akte enthaltenen Dokumente bereits heute elektronisch erstellt wird, ist die elektronische Aktenführung konsequent und zeitgemäß." Mit der Strafprozessordnung will die Bundesregierung nun auch die letzte Verfahrensordnung anpassen. In den anderen ist die Grundlagen für die e-Akte bereits geschaffen. Zudem verständigte sich das Kabinett darauf, Anpassungen im Zivilprozessrecht vorzunehmen, um die Akteneinsicht in Zivilverfahren über ein elektronisches Portal zu ermöglichen. una/LTO-Redaktion
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2016 M05 4
Strafverfahren
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