Sollte man kennen: 6 wich­tige BVerfG-Ent­schei­dungen 2018

von Dr. Markus Sehl

20.12.2018

4 - Erstmal mit den Journalisten reden

Im Presserecht muss es schnell gehen. Wer sich von journalistischer Berichterstattung ungerecht behandelt fühlt, möchte den Beitrag so bald wie nur möglich aus der Welt schaffen. Das Mittel der Wahl: Der einstweilige Rechtsschutz – allerdings dürfen Gerichte nicht entscheiden, ohne dem Presseorgan vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben. Das stellte das BVerfG im Oktober klar. 

Die Spiegel-Verlagsgruppe und das Recherche-Netzwerk Correctiv hatten Verfassungsbeschwerde gegen Gerichtsentscheidungen eingelegt, die ihrer Meinung nach ihr Recht auf Gehör und die prozessuale Waffengleichheit verletzt hätten.

Das Gericht in Karlsruhe gab ihnen Recht. Zwar könne ohne mündliche Verhandlung entschieden werden, wenn die besondere Dringlichkeit der Sache dies gebiete, erinnerten die Richter. Eine Partei aber komplett vom Verfahren auszuschließen und ihr jegliche Erwiderung vor Ergehen der Entscheidung zu verwehren, sei nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren.

Im Einzelfall kann laut BVerfG auch eine vorprozessuale Stellungnahme ausreichen. Dazu müsste diese dem erkennenden Gericht aber auch vorliegen und von ihm berücksichtigt werden, stellte die 3. Kammer des Ersten Senats klar.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 20.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32853 (abgerufen am: 23.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen