Mauer zu Mexiko, Steuerfreiheit, Strafzölle für Unternehmen: US-Präsident Donald Trump hat viele Wahlversprechen gemacht. Aber wie realistisch sind diese? Anwälte der US-Kanzlei Baker McKenzie haben sich die Wunschliste genauer angeschaut.
Von einigen der Aussagen während seines Wahlkampfes ist Donald Trump selbst zurück gerudert. Viele hält er aber aufrecht, nachzulesen auf der Trump-eigenen Homepage und bei seinem Lieblingsmedium Twitter.
Strafzölle für Unternehmen
Zuletzt in einem gemeinsamen Interview mit Bild und Times sagte Trump, Autobauer sollten Strafzölle von 35 Prozent bezahlen, falls sie statt in den USA im benachbarten Mexiko produzieren. Darauf haben bislang immerhin Ford, Fiat Chrysler und auch Toyota zumindest reagiert.
Baker McKenzie: Teresa Gleason und Nicole Looks, beide Partner, Tax:
Nach amerikanischem Recht kann der Präsident auf Basis von unterschiedlichen Gesetzen Strafzölle für nicht-amerikanische Produkte einführen. Die Voraussetzungen hierfür sowie der jeweilige Zeitrahmen sind je nach Gesetz unterschiedlich.
Trump hat angekündigt, die Autoproduktion aus Mexiko zurück nach Amerika verlagern zu wollen. Strafzölle sind typischerweise davon abhängig, wo Waren produziert werden. Sofern deutsche Automobilmarken in Mexiko produziert und von dort aus in die USA importiert werden, bestünde durchaus die Möglichkeit, dass auch deutsche Automobilmarken von den Strafzöllen betroffen sind.
2/10: Eine Mauer zu Mexiko
"Begin working on an impenetrable physical wall on the southern border, on day one. Mexico will pay for the wall.", heißt es auf der Website des designierten Präsidenten.
Nach Informationen von Stern.de stehen Teile des Grenzgebiets unter Naturschutz, andere sind in Privatbesitz. Ein 75 Meilen langer Abschnitt zwischen dem US-Bundesstaat Arizona und Mexiko werde von dem Indianerstamm Tohono O'odham verwaltet.
Baker McKenzie, Rod Hunter, Partner, Public Policy/Regulatory und Dr. Janet Butler, Counsel, Öffentliches Wirtschaftsrecht:
Grundsätzlich könnte Präsident Trump eine Grenzmauer errichten. Allerdings müsste dazu zunächst der US-Kongress die Haushaltsmittel für ein solch massives Infrastrukturprojekt bewilligen. Auch würde die Umsetzung des Projekts angesichts der Länge der Grenze zu Mexiko sicherlich geraume Zeit beanspruchen. Allerdings haben viele Länder auf der Welt Grenzmauern errichtet; diese sind rechtlich prinzipiell zulässig.
3/10: Aufhebung des Atomabkommens mit dem Iran
Nicht nur nach Ansicht der New York Times gibt es Grund zur Sorge, dass die neue Verwaltung oder der Kongress das Iran-Abkommen sabotieren werden. Donald Trump bezeichnete das Abkommen als ein Desaster, das es abzubauen gelte.
Baker McKenzie, Dr. Julia Pfeil, Senior Associate, Trade Compliance:
Das Abkommen selbst kann Präsident Trump nicht einseitig kündigen.
Die Maßnahmen aber, welche die USA ergriffen haben, um das Abkommen umzusetzen, wurden ausschließlich von der US-Administration erlassen. Diese Maßnahmen kann der Präsident daher auch alle selbst wieder aufheben bzw. er kann die zuständigen Behörden anweisen, das zu tun.
Mit einer einseitigen Aufhebung dieser Umsetzungsmaßnahmen ohne vorheriges Mediationsverfahren würde er aber nicht gegen einen „gewöhnlichen“ völkerrechtlichen Vertrag, sondern gegen einen verbindlichen Beschluss des UN-Sicherheitsrats verstoßen. Das wäre eine sehr schwerwiegende Verletzung des Völkerrechts mit nicht absehbaren Folgen für die wichtigste Aufgabe des Sicherheitsrats, die Friedenssicherung – denn wer nimmt den Sicherheitsrat dann noch ernst?
4/10: Abschiebung aller illegalen Einwanderer
"Move criminal aliens out day one, in joint operations with local, state, and federal law enforcement. We will terminate the Obama administration’s deadly, non-enforcement policies that allow thousands of criminal aliens to freely roam our streets."
Baker McKenzie, Dr. Hagen Köckeritz, Partner, Employment:
Massenabschiebungen werden weniger am bestehenden US-Recht scheitern als an den zu erwartenden Kosten ihrer Durchsetzung. Eine Abschiebung illegaler Einwanderer ist auf Basis der bestehenden Gesetze in den USA grundsätzlich möglich. Für ca. 750.000 Einwanderer, die als Kinder oder Jugendliche in die USA gekommen sind, besteht derzeit noch Abschiebungsschutz auf Basis eines Dekrets der Obama-Administration aus dem Jahr 2012. Dieses kann Präsident Trump jedoch aufheben.
Die Schätzungen der Kosten liegen allerdings bei ca. USD 100 – 300 Milliarden. Diese müssten im Rahmen des Haushaltsplans vorgesehen und durch den Kongress freigegeben werden.
5/10: Durchsetzung von Abschiebungen
"Ensure that other countries take their people back when we order them deported."
Baker McKenzie, Dr. Hagen Köckeritz, Partner, Employment:
Dieses Problem ist auch in Deutschland mittlerweile im Fokus: Die Durchsetzbarkeit von Abschiebungen scheitert in vielen Fällen am Einwanderungsrecht der Ursprungsländer und deren Bereitschaft, ihre Bürger "zurück zu nehmen".
Rechtlich erzwingen kann auch ein Präsident Trump die Rücknahme nicht. Er ist auf die Kooperation der betreffenden Staaten angewiesen. Sein Weg wird voraussichtlich der den Entzug von Entwicklungsgeldern und Fördermitteln sein.
6/10: Einreiseverbote
"Suspend, on a temporary basis, immigration from some of the most dangerous and volatile regions of the world that have a history of exporting terrorism."
Baker McKenzie, Dr. Hagen Köckeritz, Partner, Employment:
Ein generelles Einreiseverbot für Menschen aufgrund ihrer Nationalität oder ihres Herkunftslands schätzen viele US-Rechtsexperten als rechtswidrig und mit dem geltenden Einwanderungsrecht der USA nicht vereinbar ein.
Zwar hat der US Supreme Court dem Kongress großen Entscheidungsspielraum bezüglich der Festlegung von Einreiseverboten gewährt. Im Einwanderungsrecht ist aber festgelegt, dass aufgrund von Rasse, Geschlecht, Nationalität, Geburtsort oder Herkunftsland nicht diskriminiert werden darf. Ein generelles Einreiseverbot für Menschen aus vorwiegend muslimischen Ländern wäre nach Meinung von Experten erst nach Änderung des bestehenden Einwanderungsrechts möglich.
7/10: Senkung der Unternehmenssteuern
"The Trump Plan will lower the business tax rate from 35 percent to 15 percent, and eliminate the corporate alternative minimum tax. This rate is available to all businesses, both small and large, that want to retain the profits within the business. It will provide a deemed repatriation of corporate profits held offshore at a one-time tax rate of 10 percent."
Baker McKenzie: Joshua Odintz und Christoph Becker, beide Partner, Tax:
Trumps Steuerpläne sehen unter anderem vor, den Steuersatz für Unternehmen drastisch von derzeit 35 Prozent auf 15 Prozent zu senken. In der Tat gibt es in den USA seit längerem Bestrebungen für eine Steuerreform, die im Wesentlichen von den republikanischen Vertretern des Repräsentatenhauses voran getrieben wird.
Die bisherigen Vorschläge aus dem Juni 2016 sahen allerdings nur eine Senkung des Steuersatzes auf 20 Prozent vor. Obwohl es generell einen breiten Konsens für die Senkung der Unternehmenssteuern gibt, bleibt abzuwarten, wie die Steuerreform im Detail aussieht und wann sie letztendlich kommen wird.
8/10: Aufhebung des Trans-Pacific –Abkommens
"Withdraw from the Trans-Pacific Partnership (TPP), which has not yet been ratified."
Baker McKenzie, Dr. Heiko Haller, Partner, Litigation/Dispute Resolution:
Das Trans Pacific Partnership Agreement (TPPA) ist ein geplantes Handelsabkommen zwischen 12 Anrainerstaaten des Pazifiks. Alle 12 Staaten haben es unterzeichnet, jedoch noch nicht ratifiziert, und somit ist es noch nicht in Kraft getreten.
Erst wenn binnen zwei Jahren alle 12 Staaten oder sechs Staaten, die mindestens 85 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aller 12 Staaten stellen, das Abkommen ratifizieren, tritt es 60 Tage nach Ablauf dieser Frist in Kraft (Art. 30.5 TPPA).
Nach der Wahl von Trump haben die Vereinigten Staaten angekündigt, das Abkommen nicht ratifizieren zu wollen. Schon aus diesem Grund wird es wohl gar nicht erst in Kraft treten. Selbst wenn das Abkommen in Kraft treten sollte, könnten die USA nach Art. 30.6 das Abkommen mit einer sechsmonatigen Frist schriftlich kündigen. Das TPPA bliebe dann zwischen den anderen Staaten in Kraft.
9/10: Neuverhandlung des Nafta-Abkommens
Tell NAFTA partners that we intend to immediately renegotiate the terms of that agreement to get a better deal for our workers. If they don’t agree to a renegotiation, we will submit notice that the U.S. intends to withdraw from the deal. Eliminate Mexico’s one-side backdoor tariff through the VAT and end sweatshops in Mexico that undercut U.S. workers."
Nach seinem Positionspapier will Trump das 1993 von Bill Clinton unterzeichnete North American Free Trade Agreement (NAFTA)mit Mexiko und Kanada neu verhandeln. Diese Vereinbarung ist seiner Ansicht nach Grund für den Abbau von Arbeitsplätzen in der Automobilindustrie.
Baker McKenzie, Dr. Heiko Haller, Partner, Litigation/Dispute Resolution:
Das North American Free Trade Agreement (NAFTA) ist ein trilaterales Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten, Kanada und Mexico und rechtliche Grundlage für eine Freihandelszone auf dem nordamerikanischen Kontinent.
Jeder der drei Staaten hat nach Artikel 2205 NAFTA das Recht, das Abkommen jederzeit mit sechsmonatiger Frist schriftlich zu kündigen. Das NAFTA bliebe dann zwischen den übrigen beiden Staaten in Kraft. In Artikel 2202 NAFTA haben die Vertragsparteien zudem die Selbstverständlichkeit geregelt, dass die Parteien das Abkommen gemeinsam ändern oder ergänzen können.
10/10: Schließung von Moscheen
Laut politico.com sagte Trump in einem Interview, dass die USA „absolut keine andere Möglichkeit“ hätten, als Moscheen zu schließen. Das sagte er bereits nach den Terrorattacken in Paris, mit Blick auf islamistischen Terror und die Flüchtlingswelle im Jahr 2015.
Baker McKenzie, Rod Hunter, Partner, Public Policy/Regulatory und Dr. Janet Butler, Counsel, Öffentliches Wirtschaftsrecht:
Sofern Präsident Trump tatsächlich beabsichtigen sollte, sein Wahlversprechen umzusetzen, Moscheen zu schließen, ist noch offen, auf welche rechtlichen Grundlage er seine Maßnahmen stützen würde.
Sollte er ein entsprechendes Gesetz in den Kongress einbringen, würde er sicherlich auf erheblichen politischen Widerstand stoßen. Darüber hinaus würde praktisch jede Maßnahme, die auf eine Schließung von Moscheen hinausläuft, eine Flut von Klagen unter Berufung auf die verfassungsrechtlich geschützte Religionsfreiheit und Eigentumsgarantie auslösen.
10 Wahlversprechen und wie umsetzbar sie wirklich sind: Jemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten . In: Legal Tribune Online, 21.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21849/ (abgerufen am: 03.07.2024 )
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