Teils vier, teils zehn Wochen sollen Verbindungsdaten von Anrufen, SMS, Messengern und IP-Adressen samt Standort-Information gespeichert werden, auch die von Anwälten und Journalisten. 32.000 Bürger wollen sich das nicht gefallen lassen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig gehalten, die Kommission schon Zweifel an der deutschen Neuregelung geäußert. Und dennoch soll ab Sommer 2017 durch das "Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" wieder gespeichert werden, wer wann wo mit wem per Telefon kommuniziert und im Internet unterwegs ist.
Nicht einmal die Mails, die laut Gesetz von der Überwachung ausgenommen werden sollen, sind tatsächlich sicher vor Aufzeichnung und Speicherung, da sind sich die Antragsteller sicher, die sich am Montag stellvertretend für viele in Karlsruhe trafen.
Gemeinsam mit dem Verein Digitalcourage e.V. ziehen auch 20 Prominente zu Felde. Die Schriftstellerin Juli Zeh, der Kabarettist Marc-Uwe Kling, ver.di-Chef Frank Bsirske, der Ökonom und Jesuit Friedhelm Hengsbach, zwei Bundestagsabgeordnete und 14 weitere prominente Unternehmer, Journalisten, Rechtsanwälte und Aktivisten legten mit den Datenschützern und dem AK Vorratsdatenspeicherung (VDS) am Montag Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz zur VDS zein. Nach Angaben des Vereins unterstützen mehr als 32.000 Menschen die erneute Verfassungsbeschwerde mit ihrer Unterschrift.
Was sie antreibt und was sie fürchten, haben uns ihr Anwalt Meinhard Starostik, Investigativ-Journalist Frank Überall und andere erklärt, die es wissen müssen:
LTO-Podcast: Verfassungsbeschwerde gegen VDS: . In: Legal Tribune Online, 28.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21283 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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