Sollte man kennen: Zehn wich­tige Urteile des BVerwG aus 2018

von Hasso Suliak

21.12.2018

10/10 Gesetzeswortlaut einfach ignoriert

Im Zusammenhang mit der Wissenschaftsfreiheit erteilte das BVerwG im Juni dem Wissenschaftsministerium in Niedersachsen eine Lehrstunde in Sachen Auslegung von Gesetzen (Urt. v. 28.06.2018, Az. 2 C 14/17).

Das Land Niedersachsen hatte der Vizepräsidentin der Hochschule Hannover gekündigt – ohne dabei, wie das BVerwG befand, elementare Auslegungsgrundsätze zu berücksichtigen¬ wie zum Beispiel klare Aussagen im Wortlaut der Norm.

Der 2. Senat des BVerwG stellte unmissverständlich fest, dass die Wissenschaftsfreiheit ein bedeutendes Grundrecht und maßgeblich für den Erfolg des deutschen Hochschul- und Forschungssystems sei. Aber sie stehe auch nicht im rechtsfreien Raum oder schlage andere Verfassungsgrundsätze. Eine verfassungskonforme Auslegung, möge sie auch im besten Interesse der Wissenschaftsfreiheit erfolgen, schlage beispielsweise nicht die Wortlautgrenze.

Die Entscheidung wird als "wichtiges Signal für die Rechtspraxis" interpretiert: Es gebe "keinen Schutz der Wissenschaftsfreiheit um jeden Preis", analysierte so unser LTO-Gastautor.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 21.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32881 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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