6/6: Cum-Ex-Geschäfte sind Steuerhinterziehung
Wer sich mit dem Thema Cum Ex beschäftigt, stellt sehr schnell fest: Es ist unglaublich kompliziert. Eine sehr klare Entscheidung dazu hat der BGH im Sommer getroffen. Die Cum-Ex-Geschäfte waren eine strafbare Steuerhinterziehung. Punkt.
Mit Cum-Ex-Deals hatten Investoren, Banken und Aktienhändler den deutschen Fiskus über Jahre um etliche Milliarden Euro geprellt. Dabei wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch um den Stichtag hin- und hergeschoben. Für diese Transaktionen ließen sich die Beteiligten Kapitalertragssteuer erstatten, die sie nie gezahlt hatten. Möglich machte das eine Gesetzeslücke, die erst 2012 geschlossen wurde.
Mit der Entscheidung des BGH wurde das bundesweit erste Strafurteil zu den Cum-Ex-Geschäften rechtskräftig.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 23.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47034 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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