5/6: NSU vor dem BGH
Fast 14 Jahre lebte Beate Zschäpe mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund. In dieser Zeit ermordeten die Männer acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Kleinunternehmer sowie eine Polizistin. Das Oberlandesgericht München verurteilte Zschäpe 2018 nach mehr als fünf Jahren und über 400 Verhandlungstagen wegen zehnfachen Mordes, mehrfach versuchten Mordes, Raubüberfalls sowie schwerer Brandstiftung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung als Mittäterin zu lebenslanger Haft – obwohl es keine Beweise dafür gibt, dass sie selbst an einem der Tatorte war.
Mit Spannung war erwartet worden, ob diese Bewertung in der Revision Stand halten würde. Und sie hielt, der BGH hat die Revision verworfen. Zschäpe habe sowohl Tatherrschaft als auch Tatinteresse besessen. "Sie leistete gewichtige objektive Tatbeiträge und hatte ein starkes Tatinteresse". Zschäpe, so das Gericht, habe schließlich "maßgeblichen Einfluss auf die Planung der Taten sowie auf den gemeinsamen Tatentschluss und den weiteren Willen ihrer Komplizen zur Tatbegehung" besessen.
Mit einem weiteren Urteil Mitte Dezember ist die juristische Aufarbeitung der NSU-Terrorserie zu einem vorläufigen Ende gekommen. Der BGH hat den Teilfreispruch für den NSU-Helfer André E. bestätigt. Nun sind alle fünf NSU-Urteile, die das Oberlandesgerichts München 2018 verkündet hatte, rechtskräftig. Weitere Verfahren sind derzeit nicht absehbar.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 23.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47034 (abgerufen am: 23.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag