3/6: Haftung für Fans im Stadion
Müssen Fußballvereine für Ihre Fans haften? Der BGH hat an dieser Club-Verantwortlichkeit keine rechtlichen Bedenken. Und so darf der Deutsche Fußball-Bund (DFB) Vereine weiterhin wegen des Verhaltens ihrer Anhänger und Zuschauer mit Geldstrafen belegen. Die Praxis verletze keine elementaren Grundsätze der Rechtsordnung, so die BGH-Richterinnen und Richter. Denn die Strafen seien reine Präventivmaßnahmen, und deshalb auch ohne Verschulden der Vereine zulässig.
Der Regionalligist FC Carl Zeiss Jena wollte die Frage grundsätzlich klären lassen– und unterlag in letzter Instanz. Zuvor hatte bereits das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden, dass die Haftung eines Fußballvereins für das Abbrennen von Pyrotechnik durch seine Anhänger nicht gegen die Grundsätze der öffentlichen Ordnung ("ordre public") verstößt. Dieser Rechtsansicht schloss sich nun auch der BGH an.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 23.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47034 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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