Sie mit Dreck zu bewerfen, ist in der Netzgemeinde geschätzt: Die wegen vielfacher Filesharing-Abmahnungen berüchtigte Berliner Kanzlei BaumgartenBrandt sei für hunderte Klagen gar nicht bevollmächtigt gewesen, meldete chip.de. Und berief sich auf den Insolvenzverwalter über das Vermögen der Lichtblick Films. Dass der die Kanzlei selbst beauftragt haben soll, las man nicht.
"Neue Abmahnwelle bei Filesharing: Anwälte zocken ohne Vollmacht ab" titelte chip.de am vergangenen Dienstag. Das Magazin rund um die Welt von Technik und Computer referenzierte direkt auf den großen RedTube-Skandal des durch Porno-Streaming-Abmahnungen bekannt gewordenen Ex-Anwalts Thomas Urmann, als es schrieb, nun folge Baumgarten Brandt als "neue Abmahnkanzlei, die unter Betrugsverdacht steht".
Tausenden von Abgemahnten wird zumindest der Name des Unternehmens etwas sagen: Die Lichtblick Films GmbH, ehemals Los Banditos Films GmbH, mahnte seit Jahren wegen der behaupteten Verletzung von Urheberrechten durch Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Filmwerken ab. Ihre Vertreter waren, nach eigenen Angaben bereits seit dem Jahr 2009, die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt mit Sitz in Berlin. Ebenfalls nach eigenen Angaben haben die Berliner Advokaten seit Mitte 2013 in rund 1.400 Verfahren "verjährungsunterbrechende Maßnahmen" eingeleitet – also die Filesharer vor Gericht gezogen.
Chip.de moniert nun unter Berufung auf Karsten Gulden, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in Mainz, dass für Beklagte, welche Verfahren gegen die Lichtblicke GmbH gewonnen haben, die Gefahr bestehe, trotz des Siegs auf ihren Kosten sitzen zu bleiben. Denn über das Vermögen der GmbH wurde, so viel steht fest, am 1. August 2014 das Insolvenzverfahren eröffnet. Hunderte von Klageverfahren aber liefen weiter – und würden, so das Magazin unter Berufung auf Angaben des Insolvenzverwalters, von der BaumgartenBrandt ohne Vollmacht weiter betrieben.
Wie der Verdacht in die Welt kam
Tatsächlich ist offenbar in hunderten von Verfahren an unterschiedlichen Amtsgerichten bundesweit etwas ganz kräftig schief gelaufen. Das liege an den klagenden Anwälten, behauptet der zuständige Insolvenzverwalter Frank Raff aus Stuttgart.
In einem Schreiben an das Amtsgericht Tettnang vom 18. Februar 2015, das LTO vorliegt und mit entsprechendem Wortlaut an dutzende andere Amtsgerichte verschickt worden sein soll, erklärt der Fachanwalt für Insolvenzrecht, er habe bis zum 13. Februar keine Kenntnis von bisher anhängigen Gerichtsverfahren bei dem jeweiligen Gericht gehabt. "Die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt haben von mir kein Mandat erhalten, für die Insolvenzschuldnerin aufzutreten. Anderslautende Mitteilungen dieser Rechtsanwälte sind schlicht unwahr".
Vermutlich war es die Verbindung mit der Bitte an das Gericht, über eventuelle Ansprüche und bereits ergangene Titel zu informieren, damit "die Gelder nicht an die Berliner Anwälte fließen", die chip.de dazu veranlasste, von einem Betrugsverdacht zu sprechen. Dabei ist es die Aufgabe des Insolvenzverwalters, sämtliche der Schuldnerin zustehenden Gelder zur Masse zu ziehen.
"Insolvenzverwalter wollte von eigenen Verfehlungen ablenken"
Etwas anders klingt das alles, wenn man, was chip.de offenbar nicht für erforderlich hielt, bei den beschuldigten Anwälten BaumgartenBrandt nachfragt. Diese haben am gestrigen Donnerstag das Amtsgericht Stuttgart als Insolvenzgericht gebeten, das Verhalten des Insolvenzverwalters zu sanktionieren. Dieser habe "offensichtlich in der Öffentlichkeit im Internet und uns gegenüber erweislich unwahre Tatsachen behauptet sowie uns als rechtswidrig handelnde Rechtsanwälte dargestellt, offenbar mit dem Ziel, uns zu diskreditieren und von seinen Verfehlungen – insbesondere der Verletzung seiner Pflichten als Insolvenzverwalter – abzulenken".
Die Anwälte behaupten, dass es sehr wohl einen Auftrag des Insolvenzverwalters gegeben habe. Im November 2014 habe sich telefonisch und per Mail Norbert Grimmeißen bei ihnen als Beauftragter des Insolvenzverwalters Frank Raff legitimiert und sie erstmalig über die Insolvenz ihrer Mandanten informiert.
Nachdem es den Anwälten trotz mehrfacher Versuche dann erst am 22. Dezember gelungen sei, ihn telefonisch zu erreichen, habe Grimmeißen, der laut seiner Webseite in Stuttgart Serviceleistungen rund um die Abwicklung von Insolvenzverfahren anbietet, sich erneut als umfassend bevollmächtigt und mit der Abwicklung im Allgemeinen und der Klärung offener Forderungen im Besonderen beauftragt vorgestellt.
Vollmacht oder keine Vollmacht?
Sie sollten "weiter machen wie bisher", bis der Insolvenzverwalter sich mit ihnen in Verbindung setze. Vor allem sollten sie Schaden von der Insolvenzmasse abwenden, eine Übersicht über die laufenden Verfahren habe Zeit. "Er notiert sich dafür eine Wiedervorlage zum März 2015", heißt es in dem Schreiben von BaumgartenBrandt an das AG Stuttgart.
"Für uns gab es keine Zweifel daran, dass wir bis auf Weiteres von dem Insolvenzverwalter beauftragt waren", erklärte Philipp Brandt von BaumgartenBrandt gegenüber LTO. Das sei auch noch bis zum 5. Februar, als der sich erstmalig persönlich meldete und eine Liste der laufenden Verfahren anforderte, unstreitig gewesen. Erst einige Tage später habe er plötzlich behauptet, die Anwälte seien nicht beauftragt.
Der angebliche Bevollmächtigte Norbert Grimmeißen war zu einer Stellungnahme am Freitag nicht bereit. Und auch Insolvenzverwalter Raff sagte dazu trotz mehrfach mitgeteilter Möglichkeit zur Stellungnahme gegenüber LTO nicht nur nichts – er erklärte sogar, dass er sich nicht an das gebunden fühle, was sein Kanzleikollege zuvor gegenüber LTO erklärt hatte.
Pia Lorenz und Anne-Christine Herr, BaumgartenBrandt unter Beschuss: . In: Legal Tribune Online, 28.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14812 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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