7 Prämierte Streikbrecher
Die Kenner des Streikrechts haben sich das längst gedacht und kannten auch die frühere arbeitsrechtliche Rechtsprechung. Nun wurde ihre Auffassung vom BAG bestätigt: Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern eine Prämie zahlen, wenn diese sich nicht an einem Streik im Unternehmen beteiligten (Urt. v. 14.08.2018, Az. 1 AZR 287/17).
Darin liege zwar eine Ungleichbehandlung von streikenden und nicht streikenden Mitarbeitern. Doch die sei gerechtfertigt, entschieden die Erfurter Richter. Die "Kampfmittelfreiheit" im Arbeitskampf gelte schließlich für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber.
Sollte man kennen: 7 wichtige Urteile des BAG aus 2018 . In: Legal Tribune Online, 14.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32737/ (abgerufen am: 30.06.2024 )
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