Recht & Literatur: Shakespeare in Hate: Tötet die Anwälte!

von Martin Rath

01.06.2014

Schwarzer Juristenhumor hat, jedenfalls im angelsächsischen Raum, Konjunktur. Pate steht niemand geringerer als William Shakespeare. Auch wenn der Dichter sich eigentlich über den Pöbel und nicht über die Anwälte mokierte, konstatiert Martin Rath bei letzteren mittlerweile auch auto-aggressive Züge. Und nimmt all das zum Anlass, mal Gewalt gegen Juristen zu prüfen: US-Studien haben ergeben…

Bis dahin namenlose Aufrührer reißen in Dörfern, Weilern und Städtchen die öffentliche Gewalt an sich, klandestin gesteuert von einem Machthaber, der sich selbst nicht klar zu seinen Herrschaftsansprüchen äußert. Der bildungsaverse Pöbel fällt, soweit er ihrer habhaft wird, über die Träger der bisher legitimen staatlichen Ordnung her, und zwar in Szenen voll grausamen Humors. Szenen, die deutlich machen, wie dünn der zivilisatorische Gemeinsinn ist, wenn eine halbwegs subtile, jedenfalls auf das Gesetz gegründete Herrschaft auf einen urwüchsigen Willen zur Macht trifft. Auf die Lust an blanker Gewalt, die sich aus langjähriger Unzufriedenheit weiter Volkskreise an der hergebrachten Ordnung speist.

Keine Sorge, damit soll kein Versuch gemacht werden, den Ukraine-Konflikt in ein dramatisches Bild zu fassen, so verführerisch es für osteuropäische Theaterleute demnächst auch sein könnte, eines der weniger bekannten Werke William Shakespeares (1564-1616; oder jenes Dichters, den Buchhändler unter diesem Namen führen) auf die Bühne zu bringen: das Drama um König Heinrich, Henry VI.

"(W)ir bringen alle Rechtsverdreher um"

"First thing we do, let’s kill all the lawyers", schlägt einer der Aufrührer eines halb fiktiven 'Volksaufstands' vor, während der tonangebende Rebell seinen Leuten von einem Land vorschwärmt, in dem zwar nicht Milch und Honig fließen, aber doch die böse Geldwirtschaft abgeschafft ist, Bier und Brot unter dem gewohnten Preis zu haben sind, die Kleidung der Diener uniform gestaltet werden soll, derweil die Herren dieser Diener im eigenen Blut baden sollen. Mit der Paradoxie solch burlesker Forderungen trieb Shakespeare gern seine Scherze.

Diese kurze Phrase "First thing we do, let’s kill all the lawyers" erfreut sich im englischsprachigen Raum, nicht zuletzt unter Juristen einiger Beliebtheit, sei es in einer sarkastischen Steigerungsform von Selbstironie, sei es – um ein Shakespeare-fremdes "but we might have start with the judges" ergänzt – als Ausdruck anwaltlicher Unzufriedenheit mit den entscheidenden Vertretern des Rechtssystems.

En vogue: Auto-aggressiver Juristenhumor

James E. Clapp, ein US-amerikanischer Rechtsanwalt, der sich 2011 in einem kleinen Aufsatz um eine richtige Einordnung der Shakespeare-Phrase bemühte, vertritt die Ansicht,  dass der aggressive bzw. auto-aggressive Juristenhumor – trotz der langen, durch Shakespeare belegten Vorgeschichte – ein vergleichsweise neues Phänomen sei, das "ziemlich plötzlich in den 1980er-Jahren aufblühte".

Diese Blühpflanze treibt Ableger: Der vielleicht bekannteste Witz aus dem Sujet, der auf die Frage, was hundert auf dem Meeresgrund gefesselte Anwälte seien, mit der Pointe "ein guter Anfang" endet, dürfte inzwischen so verbreitet sein, dass er sogar hierzulande schon abgedroschen wirkt.

Clapp selbst gibt einen etwas weniger aggressiven Witz als Beispiel aufgeblühter humoristischer Aggression: Ein alter, erkennbar sterbenskranker Mann geht zum Anwalt, um auf seine letzten Tage selbst noch die Zulassung zur Advokatur zu erwerben. Dafür ist er bereit, erhebliche Geldmittel auszugeben, die er seinem Anwalt zukommen lässt. Kaum dass er die Zulassung in Händen hält, geht es für den Alten schließlich zum Sterben, worauf sein junger Kollege endlich erfahren will, warum der andere auf seine letzten Tage noch diesen Beruf hatte ergreifen wollen. Darauf antwortet der frischgebackene Kollege und Klient mit einem letzten Aufkeuchen: "Wieder ein Anwalt weniger."

Shakespeare, ernstgenommen

Das Wort "First thing we do, let’s kill all the lawyers" ist so verbreitet, dass sich in seinem Gebrauch zu werblichen Zwecken – US-amerikanische Anwälte haben bei der Reklame für ihre Dienstleistungen schon länger Erfahrung – auch die süßliche Variante findet, wonach gar nicht "alle" Anwälte, sondern bloß die schlechten gemeint seien, man selbst also eher nicht.

Die zweisprachige Ausgabe von "König Heinrich VI., 2. Teil" von Frank Günther, dessen Shakespeare-Übersetzungen zu den heute weit verbreiteten zählen, interpretiert den Satz wie folgt: "Das erste, was wir tun, wir bringen alle Rechtsverdreher um." Das geht nur auf den ersten Blick in die süßliche US-Variante.

Denn bei Shakespeare fällt dem Pöbel tatsächlich kein Rechtsanwalt, sondern ein "clerk of Chatham" in die Hände, zu verstehen als Gerichtsschreiber der besetzten Ortschaft. Beschuldigt wird der Schreiber, zitiert nach der Günther-Übersetzung: "Der kann lesen und schreiben und Rechnungen rechnen",  "Wir haben ihn erwischt, wie er Schuljungen das Schreiben gelehrt hat" und "Hat ‘n Buch in der Tasche mit so Buchstaben drin." – Das gilt dem Pöbel als ein Art Hexenmeisterei.

Der Schreiber bekennt, schreiben zu können. Der Rebellenhaufen nimmt dies als "Geständnis" und der justizparodierende Anführer urteilt: "Weg mit dem sag ich: Hängt ihn, mit Tintenfaß und Feder um den Hals."

Shakespeare variiert dieses Muster in einer weiteren Szene – dort wie hier begegnet der Pöbel allen Gebildeten feindlich, nicht allein den Juristen oder speziell den Anwälten. Wer will, mag also mit der Lawyers-Phrase einen (auto-) aggressiven Juristenhumor ausdrücken. Unpassende Zitate sind sicher kabarettistisch wertvoll. Matthias Beltz schlug beispielsweise vor, Friedrich Schillers "Das Leben ist der Güter höchstes nicht" ("Die Braut von Messina", IV, 10) an den Rändern von Schnellstraßen zu installieren. Man hat bisher nicht davon gehört, dass Straßenbau-Unternehmer damit brancheninterne Witze machten. Möglicherweise hat der (auto-) aggressive Juristenhumor tiefere Wurzeln.

Zitiervorschlag

Martin Rath, Recht & Literatur: . In: Legal Tribune Online, 01.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12121 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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