Während heute viele nicht einmal mehr wissen, wie dieser zweite Donnerstagsfeiertag im Mai/Juni heißt, stand der Fronleichnamstag in Bayern einst für ein zentrales Rechtsproblem. Martin Rath erzählt die Geschichte des militärisch-katholischen Kommandos "Nieder auf die Knie", dem sich auch protestantische Soldaten nicht entziehen konnten.
Glücklicherweise ist der berühmte Gedanke des nicht nur berühmten, sondern auch noch umstrittenen Staatsrechtslehrers Carl Schmitt (1888-1985), wonach alle "prägnanten Begriffe der modernen Staatslehre … säkularisierte theologische Begriffe" seien, nicht auch auf die Formen und Rituale des modernen Staates zu übertragen. Zwar könnte Bundespräsident Joachim Gauck seine Popularität sicher erheblich steigern, könnte er als säkularisierter deutscher Kaiser durch Handauflegen Hautkrankheiten heilen – eine Fähigkeit, der sich englische und französische Staatsoberhäupter bis circa 1688 beziehungsweise 1825 rühmten.
Aber die Phantasie reicht nicht aus, sich auszumalen, was deutsche Staatsrechtslehrer als juristisches Säkularisat aus dem heutigen Fronleichnamsfest machen müssten. Denn der Sinn des Festes verschließt sich nicht allein den Protestanten: In katholischen Gegenden wird eine geweihte Hostie – als Leib Christi, das "Brot des Lebens" – unter einem Stoffbaldachin durch die Straßen getragen, eingefasst in ein Schau-Gefäß aus Edelmetall, eine Monstranz. Brauchen Juristen dazu einen fachspezifischen Zugang?
In Köln ist zwar eine Schiffsprozession seit 1914 pittoresker Teil der kommunalen Verfassung, ein rechtsrheinischer Stadtteil ließ sich damals den Schutz der "Mülheimer Gottestracht" überobligatorisch vor dem Anschluss an die Nachbarstadt gewährleisten. Aber wohl nur in den südlichen Provinzen Deutschlands erinnern Schützenvereine daran, welche Bedeutung der öffentlich in Szene gesetzte "Leib des Herrn" im bayerischen Militär- und Verfassungsrecht einst spielte.
Andere streiten ums Heiraten…
Flurbereinigungen bringen zusammen, was sich nicht unbedingt zusammengehörig fühlt – so wurden nach der französischen Revolution und Vorherrschaft aus den rund 350 souveränen Gebieten des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation die gut 40 Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes von 1815. Auf dem Gebiet des heutigen Freistaats Bayern nicht unbedingt zusammengehörig fühlten sich Protestanten, vor allem im fränkischen Landesteil, angeschlossen an die in Regierung und Verwaltung dominierenden Katholiken. Rechtliche Konflikte konfessionellen Ursprungs kamen damals auch anderenorts auf, im sogenannten Mischehenstreit inhaftierte die preußische Polizei 1837 beispielsweise den Kölner Erzbischof.
Doch im Königreich Bayern begnügte sich die Regierung nicht mit der – in kirchentreuen Augen angemaßten – staatlichen Regelungshoheit auf dem Gebiet eines bald säkularisierten Eherechts, sondern ließ sich noch einen symbolträchtigen Konflikt einfallen. Der königlich-bayerische Innenminister der 1830er-Jahre, ein Carl August von Abel (1788-1859), war – als protestantisch-katholischer Konfessionswechsler ein Scharfmacher in diesen Angelegenheiten. Es zeugt daher vom unübertrefflichen bayerischen Geschichtsbewusstsein, wenn heutige Polizei- und Verfassungsschutzminister in Bayern besonders klare Vorstellungen zu Bürgern haben, die von einem inländischen Kult zum Islam konvertieren. Aber das sei nur am Rande bemerkt.
…Bayern streitet auch ums Knie
"Seine Majestät der König haben Allergnädigst zu beschließen geruht, daß bei katholischen Militär-Gottesdiensten während der Wandlung und beim Segen wieder niedergekniet werden soll." Auf der Grundlage dieser – mitunter von Abel zugeschriebenen – "Kriegs-Ministerial-Ordre" vom 14. August 1838 wurde eine Kaskade von Befehlen, adressiert an die Angehörigen des "Linienmilitärs und der Landwehr" ausgelöst, von der neben den engeren Truppen auch milizionierte Bürger betroffen waren. Der militärisch-katholische Vorgang wird vom protestantischen Kritiker Franz F. C. von Giech (1795-1863) wie folgt beschrieben. Wir stellen uns einen katholischen Gottesdienst anlässlich des königlichen Namenstags vor:
"Nachdem die versammelte Mannschaft in andächtiger Haltung, das Gewehr bei Fuß, bis zum Evangelium gestanden, erscholl, sowie dieses angestimmt wurde, das laute Commandowort zum Präsentieren des Gewehrs und draußen wirbelten die Trommeln, um den übrigen Commandirenden das Zeichen zum nämlichen Commando zu geben.
Als das Evangelium gelesen war, wurde die frühere Haltung kommandirt. Als das Klingeln die nahe Wandlung verkündete", für Nichteingeweihte: die merkwürdige Veränderung von Brot und Wein in Leib und Blut Christi, "wurden zuerst: Präsentiert's Gewehr, und nach einer kleinen Weile: Bei Fuß Gewehr, sowie aber der Priester die Hostie emporhob: Nieder auf die Knie kommandirt, worauf die Soldaten und Offiziere, das rechte Knie auf den Boden gesetzt, den linken Fuß in senkrechter Stellung, die linke Hand an dem Casket und mit der rechten das Gewehr bei dem mittleren Ringe fassend, oder den Degen zur Erde senkend, dem Sanktissimum", dem gegenwärtigen Fleisch und Blut Christi "ihre Anbetung bezeigten, welche Stellung sie bis zur zweiten Verwandlung einnahmen. Das Nämliche geschah zuletzt bei dem Tedeum und dem Segen."
Martin Rath, Fronleichnam: . In: Legal Tribune Online, 19.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12294 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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