Viele dogmatische Details sind längst vergessen. Doch gerät man beim Blick in eine alte Entscheidungssammlung an einen kleinen, letztlich aber epochalen Wirtschaftsthriller. Vor 125 Jahren dokumentierte das Reichsgericht in Leipzig einen Fall von Industrie(gegen)spionage, in dem auch einer der größten deutschen Manager des 20. Jahrhunderts eine Rolle spielte. Ein Essay von Martin Rath.
Sind sich heute zwei Verkäufer von besseren, weil internetfähigen Telefongeräten nicht einig, wem das "geistige Eigentum" an runden Ecken zusteht, verfolgen auch Juristen in aller Welt eifrig das Prozessgeschehen. Ein Luxusartikelverkäufer wie Steve Jobs (1955-2011) wird von vielen Liebhabern seiner Produkte auf groteske Weise verehrt. Kaum jemand kennt hingegen wirklich reizvolle und Managerpersönlichkeiten wie Walther Rathenau (1867-1922) oder Carl Duisberg (1861-1935), die nicht nur einflussreich waren, sondern intellektuell tatsächlich etwas leisteten.
Eine Produktentwicklung von Carl Duisberg, der im deutschen Kaiserreich, in der Weimarer Republik und den ersten Jahren des "Dritten Reichs" zu den führenden Köpfen der deutschen Industrie zählte, 1925 die I.G. Farben als mächtigsten Chemiekonzern der Welt mit gründete, spielte ihre Rolle in einem Berliner Strafprozess, der in den Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen (RGSt 16, 42-49, Urt. v. 6.5.1887, Az. 989/87) seine Spur hinterlassen hat.
Stoff für Karrieren und Spionage: die Farbe Rot
Der Chemiker Carl Duisberg machte eine Karriere, wie sie deutsche Studenten selbst in den "harten" Fächern heute kaum mehr starten können. Nach dem Studium der Chemie, Geologie und Volkswirtschaft, seiner Promotion sowie einjährigem Militärdienst unterschrieb er an seinem 22. Geburtstag 1883 den ersten Anstellungsvertrag bei den Farbenfabriken, vormals Friedrich Bayer & Co. in Elberfeld (heute: Wuppertal).
Zentrales Produkt der chemischen Industrie, vergleichbar der Mikroelektronik heute, waren Farben. Farben wurden in Massen für die Textilwirtschaft benötigt. Sie spielten aber auch für anderen Wirtschaftszweige eine wichtige Rolle: Farben machten erstmals Krankheitserreger unter dem Mikroskop sichtbar und standen damit am Anfang der modernen Medizin und Medikamentenherstellung.
Bei den "Farbenfabriken, vorm. Friedrich Bayer & Co." machte der junge Doktor Duisberg nicht allein mit Managementleistungen Karriere (er setzte beispielsweise die heute überall gängige Labororganisation durch), er steuerte auch zahlreiche chemische Innovationen zum Unternehmenserfolg bei. Der Historiker Thomas Portz würdigt seine Entdeckung des Benzopurpurin 4b, einem rotfärbenden Baumwollfarbstoff, als "wohl bedeutendste" – "ein roter Anilinfarbstoff, der es den Farbenfabriken erlaubte, erfolgreich den Wettbewerb gegen den Marktführer Agfa und dessen 'Kongorot' aufzunehmen".
Berliner Kommissarius, außerdienstlich: Industrie(gegen)spion
Im Urteil des Reichsgerichts von 1887 bekommen die Konflikte zwischen der rheinischen Firma "Bayer" und der in Templin (damals bei Berlin) ansässigen Aktiengesellschaft für Anilinfabrikation (kurz: Agfa) ihre juristische Farbe:
"Die Aktiengesellschaft 'Farbenfabriken vorm. Fr. Bayer & Co. in Elberfeld' glaubte, daß ein ihr erteiltes Patent auf Herstellung einer Farbe von der 'Aktiengesellschaft für Anilinfarben in Berlin' durch Nachahmung verletzt würde, und beauftragte deshalb einen Rechtsanwalt, gegen die Anilinfabrik vorzugehen."
Dieser von "Bayer" gegen "Agfa" beauftragte Rechtsanwalt nahm die Dienste eines Berliner "Kriminalkommissarius" in Anspruch, was dem Gesetzeshüter ein Strafverfahren wegen Bestechung nach § 332 Strafgesetzbuch (StGB) einbrachte. Dem Kommissar wurden vom Anwalt 1.000 Mark – deutlich mehr als der Jahresarbeitslohn eines Arbeiters – als "Auslagen" für seine Recherchen gegen "Agfa" angeboten. Der Polizist nahm den Auftrag mit den Worten an, "daß es ihm nicht lieb wäre, wenn seine vorgesetzte Behörde etwas davon erführe, weil diese ihn dann für nicht ausreichend beschäftigt erachten könnte". Ein eigentliches Honorar lehnte der Kommissar ab, jedoch wurden ihm die überreichlich bemessenen "Auslagen" ohne Rechnungslegung gezahlt.
Die Recherchen des Kommissars fielen deutlich effizienter aus als jene eines zuvor beauftragten "Privatdetektivs" (eine so anrüchig neue Tätigkeit, dass sie die Reichsgerichtsräte in Gänsefüßchen setzten). Er verschaffte sich und dem Anwalt Zugang zu einem früheren "Agfa"-Angestellten, der als Strafgefangener im Gefängnis saß und Auskunft zu den Produktionsverfahren der "Berliner Fabrik" geben sollte. Zudem recherchierte der Berliner "Kriminalkommissarius" in Templin, indem er sich gegenüber der "Agfa" als "Drogenhändler" ausgab – so die Diktion des Reichsgerichts, heute spricht man wohl von "Pharmavertretern" – und damit das Material für eine Strafanzeige von "Bayer" gegen "Agfa" wegen der Verletzung der Schutzreche zusammenbrachte.
Krude Logik der Berliner Justiz
Zu den Aufgaben eines "Kommissarius" in diesen Jahren hielt das Reichsgericht fest: "Den Kriminalpolizeibeamten in Berlin ist seitens des ihnen vorgesetzten Polizeipräsidiums untersagt, aus eigener Initiative behufs Feststellung von strafbaren Handlungen Ermittlungen anzustellen; sie bedürfen dazu eines ausdrücklichen Auftrags der vorgesetzten Behörde oder einer durch solchen Auftrag gegebenen Veranlassung, es sei denn, daß Gefahr im Verzuge obwalte."
Der "Kommissarius" hatte seine Ermittlungen der vorgesetzten Behörde nicht mitgeteilt. Das Landgericht Berlin I entwickelte daraus eine reichlich krude Logik, die zu einem ersten Freispruch führte: Weil der Polizist die Ermittlungen "nicht habe vornehmen dürfen, ohne seine Amtspflicht zu verletzen", seien seine Recherchen "ausschließlich eine Privatthätigkeit" gewesen. Diese verdreht Logik verwirft das Reichsgericht, "weil sonst kein Fall der Anwendbarkeit des § 332 [StGB] übrig bliebe".
Martin Rath, Doktor Duisberg und der "Kommissarius": . In: Legal Tribune Online, 30.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7204 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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