Welche Rolle sollen die Universitäten noch spielen?
Im Vorfeld der Justizministerkonferenz im Herbst steht abermals der Schwerpunktbereich im Zentrum einer Debatte. Es wird diskutiert, nicht mehr als drei Prüfungen in die Note des Schwerpunktbereichs einfließen zu lassen, wovon eine der Prüfungen eine schriftliche Prüfung sein muss. Zudem sollen die Schwerpunktbereichsnoten nur noch 20 Prozent anstelle von bisher 30 Prozent der Gesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung ausmachen. Die Anzahl der Semesterwochenstunden soll auf 10 bis 14 (derzeit 16) sinken. Teilweise kursieren auch weitergehende Ansätze, die den Schwerpunktbereich gleich ganz abschaffen möchten. Das Ergebnis bleibt dasselbe: Der Einfluss des Schwerpunkts soll verringert werden. Begründet wird der Vorschlag mit der hohen Arbeitsbelastung der Universitäten und der großen Unterschiede zwischen den Hochschulen und damit mangelnder Vergleichbarkeit. Tatsächlich scheinen diese Gründe nur vorgeschoben zu sein, um den Universitäten mehr Möglichkeiten zu geben, sich um gute Lehre zu drücken. Dabei lassen die Kritiker die Vorteile des Schwerpunktbereichs außer Acht und entwerten die Rolle der Universität in der juristischen Ausbildung.
Schwerpunkt sichert wissenschaftlichen Anspruch im Studium
Der Begriff "Rechtswissenschaften" enthält den Bestandteil "Wissenschaft". Doch wie setzen die Fakultäten diese um? Die Verwirklichung des wissenschaftlichen Anspruchs kann nicht im Anbieten einer Zwischenprüfung, einiger Übungen und Softskill-Workshops gesehen werden. Falllösungen mögen die Kernelemente des juristischen Handwerkszeugs trainieren können, doch gehört mehr zur Wissenschaft, als Sachverhalte lösen und Meinungsstände verständlich und mit den gängigen Auslegungscanones vertretbar darlegen zu können. Der Schwerpunkt bringt einen erheblichen Teil Wissenschaft in das Studium mit ein: Innerhalb eines Jahres lernen Studenten, sich in einem konkreten Rechtsgebiet zu bewegen, die aktuellen Debatten in Fachzeitschriften zu verfolgen und über eine wissenschaftliche Arbeit eigene Standpunkte zu speziellen Rechtsfragen herzuleiten und einzunehmen. Das funktioniert, weil fokussierter und komprimierter studiert wird als im Pflichtfachstudium, in dem immer mindestens drei oder vier Fächer parallel bearbeitet werden müssen.Praktiker als Lehrende sind ein Plus, kein Minus
Teilweise wird kritisiert, dass die Einbindung von Praktikern zu einem Verlust von Wissenschaftlichkeit führt. Doch dass Praktiker sich schon von Berufswegen blind und kritiklos an der Rechtsprechung orientieren, ist falsch. Die in den Schwerpunktbereichen lehrenden Praktiker haben vielfach promoviert und so ihre Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit unter Beweis gestellt. Ihre Einbindung schadet dem wissenschaftlichen Diskurs nicht, sondern reichert ihn um praktische Elemente an. Somit stellt der Schwerpunktbereich für Studenten vielfach die erste und einzige Möglichkeit dar, sich vertieft in ihr gewähltes Rechtsgebiet einzuarbeiten. Die stärkere Orientierung am späteren Berufsleben war ein Eckpfeiler der Einführung des Schwerpunktbereichs. Da sich viele Studenten im späteren Erwerbsleben intensiv mit Rechtsgebieten abseits des Prüfungsgegenständekatalogs befassen werden, bietet der Schwerpunkt oft die Chance, Grundstein für den späteren Werdegang zu sein.Überlastung der Universitäten eher ein Organisationsproblem
Es wird vereinzelt vorgebracht, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wissenschaft sei durch den Schwerpunktbereich gefährdet, da den Professoren nicht genug Zeit zum Publizieren bleibe. Selbst wenn man die rechtswissenschaftliche Forschung nicht am Abgrund sieht, stellt auch der Wissenschaftsrat fest, dass der Schwerpunktbereich zu einer starken Lehrbelastung führt. Allerdings überzeugt weder das Angstgeschrei vor dem Untergang der deutschen Wissenschaft noch die Annahme, die Mehrbelastungen durch den Schwerpunktbereich seien untragbar. Richtig ist zwar, dass eine Verlagerung der Prüfungen vom staatlichen Teil in den universitären Teil zu Mehrarbeit an den Fakultäten führt. Eine Gewichtung von 20 Prozent anstelle von 30 Prozent ändert hieran aber nichts, sondern bewirkt nur eine andere Notenzusammensetzung. Der Vorschlag, die Semesterwochenstundenanzahl zu senken, würde hingegen zu einer Verringerung der Belastung führen. Doch diese Prämisse ist mittelfristig fragwürdig, denn allzu oft folgt der Arbeitsentlastung eine finanzielle Kürzung, die die gewonnenen Vorteile für die Universität wieder neutralisieren würde. Darüber hinaus handelt es sich primär um ein inneruniversitäres Problem der Ausgestaltung des Schwerpunkts, nicht um ein strukturelles Problem der Semesterwochenstundenanzahl. Überlastete Universitäten müssen sich die Frage gefallen lassen, warum es nicht zu der – im Übrigen durch den damaligen Gesetzentwurf gewünschten – Profilbildung und damit zu den Synergieeffekten zwischen den Schwerpunktbereichen gekommen ist oder nicht mehr wissenschaftlich qualifizierte Praktiker eingebunden werden. Studenten künftig ein ausgedünntes Lehrangebot anzubieten, weil manche Universitäten es verschlafen haben, vernünftige Schwerpunktkonzepte zu entwickeln, ist kein Argument. Kürzungen der Semesterwochenstundenanzahl sind der falsche Weg.2/2: Unvergleichbarkeit der Notengebung
Zusätzlich bemängeln Kritiker, dass die Noten im Schwerpunktbereich unvergleichbar seien. Zum einen seien sie viel besser als die Noten im staatlichen Teil, zum anderen sei die Notengebung in den Schwerpunktbereichen innerhalb einer Universität als auch zwischen den Universitäten sehr divers. Innerhalb einer Universität existiere ein "Race to the bottom", in dem Professoren in qualitativer Hinsicht immer weitere Abstriche machen, um Studenten mit guten Noten in ihren Schwerpunktbereich zu locken. Es ist keine Überraschung, dass die Noten des Schwerpunktbereichs besser sind als die des staatlichen Teils. Dass Studenten in Rechtsgebieten, deren Prüfungsinhalte zum einen klarer abgesteckt sind und die sie zum anderen auch noch besonders interessieren, bessere Noten schreiben als im Prüfungsgenständemoloch des staatlichen Teils, liegt auf der Hand. Das "Race-to-the-bottom"-Argument widerspricht dabei der Argumentationslinie der Schwerpunktkritiker. Wer davon ausgeht, dass Professoren mit immer leichteren Inhalten und immer besseren Noten möglichst viele Studenten in ihren Schwerpunktbereich locken wollen, kann nicht ohne sich zu widersprechen beklagen, dass die Professoren zu viel Arbeit mit den vielen Studenten in ihren Schwerpunktbereichen hätten. Im Übrigen ist es Aufgabe der Fakultät, Qualitätsstandards zu setzen, zu überwachen und sofern erforderlich auch durchzusetzen.Um Vereinheitlichung müssen sich die Universitäten kümmern
Es stimmt, dass auch ohne dieses Buhlen um die Studierenden die Anforderungen an bestimmte Noten sowohl zwischen den Universitäten als auch innerhalb einer Hochschule schwanken. Dies ist aber kein Problem der Gewichtung, sondern ein Problem der Ausgestaltung. Sobald man unterschiedliche (Prüfungs-)Inhalte hat, muss die Universität darauf achten, dass die Noten der verschiedenen Schwerpunkte nicht zu große Ausschläge voneinander haben. Leitbild kann dabei eine in Hamburg in § 30 Abs. 1 S. 1 HamburgJAG normierte Formulierung sein, nach der es gilt, "Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen und der Leistungsbewertung sowohl im Verhältnis der einzelnen Schwerpunktbereiche untereinander als auch im Verhältnis der Schwerpunktbereichsprüfung zur staatlichen Pflichtfachprüfung zu gewährleisten." Falsch wäre es, den Versäumnissen der Universitäten dadurch zu begegnen, indem der Schwerpunktbereich als Ganzes entwertet wird. Wer Vergleichbarkeit will, muss bei den Prüfungsmodalitäten ansetzen. Insofern ist der Teil der Reformvorschläge für den kommenden Herbst begrüßenswert, der Vereinheitlichungen in Art und Anzahl der Prüfungen vorsieht. Er bleibt aber hinter dem zurück, was erforderlich wäre. Bei schriftlichen Prüfungen ist eine Zweitkorrektur notwendig, die ohne Kenntnis der Erstkorrektur durchgeführt wird ("Blindkorrektur"). Dies ist gerade bei Themenarbeiten, bei denen es durch individuelle Themen keine Vergleichsmaßstäbe gibt, sinnvoll. Eine Beeinflussung, wie sie durch persönliche Bekanntschaft gerade innerhalb einer Jurafakultät möglich ist, sollte durch Anonymisierung schriftlicher Arbeiten (Klausuren und Seminararbeiten) ausgeschlossen werden.Schwerpunkt als Ausgleich zum staatlichen Teil erhalten
Eine Schwächung des Schwerpunkts durch Verlust an Gewichtung und durch Verlust der Semesterwochenstunden bedeutet daher auch eine – zumindest relative – Stärkung des staatlichen Pflichtfachstoffes. Das ist gleich doppelt bedenklich: Zum einen war es gerade Zweck der Einführung des Schwerpunktbereichs, die Dominanz der Examensvorbereitung zu brechen. Zum anderen sieht die Leistung der Universitäten im Bereich der Examensvorbereitung eher mau aus. Ein Großteil der Universitäten hat hier ihre Verantwortung für die Studenten mit zweifelhaftem Erfolg an private Repetitoren weitergegeben. Einige Schätzungen gehen von bis zu 90 Prozent der Studentenschaft aus, die ihrer Universität nicht zutrauen, sie angemessen auf die Erste Juristische Prüfung vorzubereiten, und die deshalb "mit den Füßen abstimmen", indem sie ein privates Repetitorium nutzen. Bei einem Bedeutungsverlust des Schwerpunkts oder gar dessen Abschaffung müssten sich diese Universitäten die Frage gefallen lassen, ob sie nur noch eine Zwischenprüfung und große Scheine anbieten, aber ansonsten weitestgehend alle Verantwortung für ihre Studenten in die Hände privater Alternativen delegieren wollen. Der Autor Ruben Rehr ist Vorsitzender des Bundesverbandes Rechtswissenschaftlicher Fachschaften. Der Verband vertritt die hochschulpolitischen Interessen von 36 Fachschaften an juristischen Fakultäten in Deutschland.Weitere Stimmen der Diskussion und Literatur:
Kramer/Kuhn/Putzke, Schwerpunkte im Jurastudium, 2015
Wissenschaftsrat, Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland. Situation, Analysen, Empfehlungen, 2012
Stellungnahme der Fachschaftsinitiative Heidelberg
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2016 M07 7
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