Jurastudent erfolgreich gegen Stadtverbot beim Hessen-Derby

Ein bis­schen Praxis fürs Examen

von Marcel SchneiderLesedauer: 3 Minuten
Als Fußballfan und Examenskandidat ist die Entscheidung des VG Darmstadt für Victor Thonke in doppelter Hinsicht befriedigend. Der 24-Jährige hatte dort gegen das Stadtverbot für Eintracht-Fans am Derby-Wochenende geklagt – und gewonnen.

"Zuerst dachte ich, dass es sich um eine der beinahe schon üblichen Sanktionen gegen Frankfurt-Fans handelt", sagt Victor Thonke. Der 24-Jährige studiert Jura in Hamburg, ist seiner Heimatstadt Frankfurt und deren Fußballverein Eintracht Frankfurt aber sehr verbunden. Freunde berichteten ihm vom Vorhaben der Stadt Darmstadt, neben dem bereits verhängten Stadionverbot zusätzlich für Frankfurter Fans ein Aufenthaltsverbot für das Stadtgebiet zu verhängen. Beim sogenannten Hessen-Derby zwischen der Eintracht Frankfurt und dem Sportverein Darmstadt kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Ausschreitungen und Krawallen. Doch das Ausmaß der Darmstädter Allgemeinverfügung vom 26. April 2016, mit der das Verbot umgesetzt wurde, machte Thonke stutzig. "Eintracht-Fans ist vom Freitagabend vor dem Samstagsspiel bis zum darauf folgenden Sonntagmorgen ein Aufenthaltsverbot für das Stadtgebiet Darmstadt ausgesprochen worden. Schon als ich das hörte, war ich mir recht sicher, dass ein solches 36-stündiges Verbot nicht rechtmäßig sein kann", sagt Thonke. Das Verbot packte ihn beim sportlichen und beim juristischen Ehrgeiz. Er entschied sich deshalb dazu, am Spieltag nach Darmstadt zu reisen und dort deutlich erkennbar mit Schal und Trikot mit anderen Fans zu feiern. Damit war das mit der Klagebefugnis also schon mal geregelt und Klagen gegen rechtswidrige Allgemeinverfügungen hat man im Studium ja schließlich so einige durchgeprüft – wo Thonke sich trotzdem unsicher war, schlug er im Fachbuch oder im Internet nach.

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VG: Allgemeinverfügung "offensichtlich rechtswidrig"

Darmstadt stützte die Allgemeinverfügung auf die Generalklausel in § 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), da es bei früheren Derbys wiederholt zu Ausschreitungen und Krawallen gekommen sei. Dagegen legte Thonke Widerspruch ein und stellte am Donnerstag vor dem Spielwochenende zudem einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht (VG) Darmstadt mit der Begründung, dass § 11 HSOG die falsche Ermächtigungsgrundlage und der Bescheid zudem unverhältnismäßig sei. Tags darauf hielt er den Beschluss in Händen. Die Verwaltungsrichter folgten nicht nur seiner Argumentation, sondern setzten noch eins drauf: Das Aufenthaltsverbot in Form der Allgemeinverfügung sei "offensichtlich rechtswidrig". Denn zum einen hätte es mit § 31 HSOG tatsächlich eine speziellere Norm als Ermächtigungsgrundlage gegeben, zum anderen könne die Stadt nicht automatisch jeden, der Fankleidung der Eintracht trägt, dem Kreis potentieller Straftäter zurechnen. Obendrein sei die Maßnahme zur Vermeidung von Ausschreitungen auch nicht geeignet, da sich nicht alle "Problemfans" von einem solchen Verbot abschrecken ließen und leicht inkognito anreisen könnten. Neben Thonkes Antrag gab das Gericht noch vier weiteren statt.

Stadt reagiert erst nach Massenanträgen

Recht bekommen, Fußball feiern? Ganz so rund lief es für Thonke dann doch nicht, denn Darmstadt kündigte an, trotz der Entscheidung an der Allgemeinverfügung festzuhalten. Denn aufschiebende Wirkung hat der Widerspruch nur für den, der ihn auch einlegt. Thonke und die anderen vier Antragsteller hätten also nach Darmstadt reisen dürfen – alle anderen Eintracht-Fans aber nicht. "Das Vorgehen der Behörde mochte zu diesem Zeitpunkt legitim sein, allerdings ist nicht jedes juristisch legitime Verhalten auch gleichzeitig richtig. Zur Deeskalation hat es in dieser Situation jedenfalls nicht beigetragen", so Thonke. Dass am 30. April dann doch mehrere hundert Eintracht-Fans in Darmstadt feiern konnten, hat vermutlich einen anderen Grund. Nach Meldungen des Frankfurter Fanclub-Verbandes arbeiteten vier Kanzleien etwa 350 zusätzliche Anträge aus, die fristgerecht noch am späten Freitagabend beim VG eingingen. Medienberichten zufolge haben die Richter den Darmstädter Bürgermeister über den massenhaften Eingang der Anträge informiert, woraufhin dieser am Morgen des Spieltags die Allgemeinverfügung aufhob. Bei den absehbaren Niederlagen für die Stadt wäre die Auferlegung der Prozesskosten eines jeden Antrags teuer für die Stadtkasse geworden. Insofern ist Thonke mit gutem Beispiel vorangegangen. Nicht nur für die Frankfurter Fans, sondern auch für Jurastudenten, die ihr Wissen im Alltag nutzen könnten. Der Examenskandidat kann nachvollziehen, dass die Diskrepanz zwischen wirklichem Leben und sehr abstraktem Studium für Hemmungen sorgt, tatsächlich aktiv zu werden: "Klausurfälle sind immer so konstruiert und zielen auf ein besonderes Problem ab. Die haben nicht immer viel mit der Praxis zu tun." Dabei kann die manchmal ziemlich eindeutig sein.

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