Das Jura-Referendariat in Sachsen
Kurzcheck
- Einstellung zweimal im Jahr, keine Wartezeit
- Durchfallquote entspricht in etwa dem Bundesdurchschnitt
- Anteil der Prädikatsexamina knapp unter dem Bundesdurchschnitt
Wartezeit
keine
Einstellungstermine
Ausbildungsbeginn ist der 1. Mai und 1. November eines jeden Jahres.
Neueinstellungen pro Jahr
290
Ablauf
1. | Zivilstation | 5 | Monate | |
3. | Strafrechtsstation | 3 | Monate | |
2. | Verwaltung | 4 | Monate | |
4. | Anwaltsstation | 9 | Monate | |
5. | Schriftliche Prüfungen | 8 | Klausuren | |
6. | Wahlstation | 3 | Monate | |
7. | Mündliche Prüfung |
Benotung
Die Note in der zweiten juristischen Prüfung in Sachsen ergibt sich aus folgenden Leistungen:
Art der Leistung | Anteil Gesamtnote |
8 Klausuren | 66,66% |
mündliche Prüfung (Aktenvortrag) | 6,66% |
mündliche Prüfung (Prüfungsgespräch) | 26,66% |
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Gehalt / Vergütung
1.645,10 €
Urlaub
30 Tage
Gerichte
Zweite juristische Staatsprüfung
Seit 2015 werden in Sachsen nicht mehr 9, sondern 8 Prüfungsklausuren geschrieben: 4 im Zivilrecht, 2 im Strafrecht und 2 im Öffentlichen Recht.
Die Klausuren werden jährlich an zwei Terminen geschrieben, in der Regel im Juni und Dezember.
Bewerbung
Infos zur Bewerbung gibt es auf der Webseite des Sächsischen Justizministeriums.
Passende Jobs in Sachsen
Stand: November 2022, Foto: OLG Dresden (© luchschenF / Adobe Stock)